Die Entwicklung des Kindes (mit Wachstumstabelle)

Durchschnittlich 280 Tage (erster Tag der Schwangerschaft = erster Tag der letzten Regelblutung) oder die gemeinhin bekannten 40 Wochen benötigt Ihr Kind, um aus einer befruchteten Eizelle zu einem lebensfähigen Menschen heranzuwachsen. In dieser Zeit wird das Kind 3 Zeitabschnitte (Trimester genannt) durchlaufen und sich mehr oder minder stark von einem weniger als einen Millimeter messenden Zellhaufen zu einem rund 50 Zentimeter großen Neugeborenen entwickeln.

 

Insbesondere im ersten Trimester wird sich das Kind dabei drastisch verändern und in seiner Entwicklung förmlich überschlagen. Denn in den ersten 14 Wochen entstehen aus nur einer befruchteten Eizelle alle lebenswichtigen Organe, sämtliche Gliedmaßen, das Gehirn sowie das zentrale Nervensystem. Aufmerksame Frauen und Mehrfachgebärende werden die Veränderung des Körpers frühzeitig spüren und erste Anzeichen für die Schwangerschaft bereits ab der 5. Schwangerschaftswoche erkennen.
 
Mit Abschluss der 14. Schwangerschaftswoche beginnt nicht nur das zweite Trimester, auch ist die kritischste und gefährlichste Zeit der Entwicklung des Kindes überstanden. Die Ausformung der Organe und Gliedmaßen ist zu diesem Zeitpunkt (bis auf die Entstehung der Lunge) fast vollständig abgeschlossen und das Training dergleichen kann beginnen.
 
Mit der 28. Schwangerschaftswoche wird das dritte und letzte Trimester der Schwangerschaft eingeläutet. Das Baby breitet sich nun zunehmend in der Gebärmutter aus und wird bald den kompletten Platz beanspruchen. Wie auch im 2. Trimester wird das Ungeborene weiterhin Organe und Gliedmaßen trainieren und stetig an Gewicht und Größe zunehmen; vor allem der kugelrunde Babybauch wird die Bewegungsfähigkeit der Mutter gegen Ende der Schwangerschaft maßgeblich einschränken.

Damit Sie die Entwicklung Ihres Kindes verfolgen können, haben wir für Sie eine Wachstumstabelle zusammengestellt, anhand derer Sie ablesen können, wie sich ein durchschnittliches Kind entwickelt. Machen Sie sich aber bitte keine Sorgen, wenn Ihre im Mutterpass hinterlegten Werte von denen in der Tabelle aufgezeigten Durchschnittswerten abweichen – eine Abweichung ist eher normal, denn  kein Baby entwickelt sich wie das andere.

 

SSW Größe (SSL) Gewicht
1. SSW < 1 mm k.A.
2. SSW < 1 mm k.A.
3. SSW 1 mm k.A.
4. SSW 1,5 mm k.A.
5. SSW 2 mm k.A.
6. SSW 3 mm 8 g
7. SSW 4,5 mm 9  g
8. SSW 1 cm 10 g
9. SSW 1,75 cm 11 g
10. SSW 2,25 cm 13 g
11. SSW 3 cm 15 g
12. SSW 5 cm 17 g
13. SSW 6 cm 21 g
14. SSW 7,25 cm 25 g
15. SSW 8,5 cm 55 g
16. SSW 9,5 cm 85 g
17. SSW 11 cm 104 g
18. SSW 12 cm 129 g
SSW Größe (SFL) Gewicht
19. SSW 23 cm 210 g
20. SSW 24 cm 270 g
21. SSW 25,5 cm 340 g
22. SSW 27 cm 460 g
23. SSW 29 cm 570 g
24. SSW 30 cm 650 g
25. SSW 32 cm 780 g
26. SSW 34 cm 900 g
27. SSW 36 cm 1000 g
28. SSW 37,5 cm 1100 g
29. SSW 39 cm 1250 g
30. SSW 40 cm 1400 g
31. SSW 41,5 cm 1650 g
32. SSW 43 cm 1850 g
33. SSW 44 cm 2000 g
34. SSW 45 cm 2250 g
35. SSW 46 cm 2500 g
36. SSW 46,75 cm 2750 g
37. SSW 47,5 cm 2950 g
38. SSW 48,25 cm 3150 g
39. SSW 49 cm 3300 g
40. SSW 50 cm 3500 g

 

SSL = Scheitel-Steiß-Länge

SFL = Scheitel-Fersen-Länge

 

 

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Erstausstattung für das Baby
 
Auf den ersten Blick scheint die Schwangerschaft mit einer Dauer von 40 Wochen für die meisten Frauen eine unendliche lange Zeit zu sein. Ungewöhnlich ist diese Auffassung nicht, denn besonders am Anfang der Schwangerschaft, wenn sich außer den typischen Anzeichen weder ein Babybauch noch körperliche Anstrengungen bemerkbar machen, ist das Gefühl für die Entwicklung des Kindes und die rasch verstreichende Zeit getrübt. Und weil der Zeitpunkt der Geburt noch in weiter Ferne liegt, schieben viele Mütter die Vorbereitungen für die Ankunft des neuen Erdenbürgers vor sich her. Die Zeit gilt es aber zu nutzen, um die wichtigsten Dinge für den Zeitraum nach der Geburt zu planen.
 
Spätestens wenn Sie dann so langsam auf das Ende der Schwangerschaft zusteuern, sollten Sie den Großteil Ihrer Anschaffungen getätigt haben. Zu diesen zählen neben der Kleidung des Babys für Sommer und Winter auch eine Grundausstattung mit Windeln, Stramplern, Erstlingsjäckchen- und höschen, Artikel zur Babypflege, eine Ausstattung für das Schlafgemach und Utensilien für die Fütterung des Kleinen.
 
Damit Sie während Ihrer Einkaufstouren nicht unvorbereitet durch die Vielzahl an Artikel stolpern, die das weitreichende Baby-Sortiment bietet, haben wir uns für Sie mal auf windeln.de (Link: www.windeln.de) umgeschaut und eine Beispielliste für die „Erstausstattung des Babies“ zusammengestellt.
 
Anfänglich dachten wir bei unserer Erkundungstour, dass wir auf windeln.de nur Windeln finden würden. Da haben wir aber weit gefehlt, denn zu unserem Erstaunen gibt es wirklich fast alles, von Windeln über Babynahrung und Baby-Pflegeprodukte bis hin zu Babyphones, Kinderwagen und Autozubehör. Überzeugt hat uns dabei vor allem die riesige Auswahl – wer also nicht in vielen einzelnen Shops stöbern möchte, ist mit dem Shop von windeln.de sehr gut beraten.
 
Bei unserer kleinen Entdeckungsreise kamen wir nicht umhin, unsere Liste „Erstausstattung Baby“ mit ein paar Produktvorschlägen zu untermauern. Vielleicht ist auch etwas Interessantes für Sie dabei:
 
Liste „Erstausstattung Baby“
 
•    24x Windeln
•    6x Erstlingshemdchen ( Gr. 56)
•    6x Frotteehöschen ( Gr. 56 bis 62)
•    6x Einteiler
•    3-4x Erstlingsjäckchen (Gr. 56) 
•    6-8x Strampler in verschiedenen Größen (56 bis 68) 
•    1x Mütze -> Bsp.: 
•    1x Jacke
•    1x Schuhe
•    4 Paar Babysöckchen
 


Was bedeutet Eisenmangel?

Eisenmangel (Sideropenie) beschreibt im menschlichen Organismus einen Zustand, bei dem der Körper mit dem Spurenelement Eisen unterversorgt ist. Durchschnittlich enthält der Körper etwa 2 bis 4 Gramm Eisen, wovon ungefähr 60 Prozent im Hämoglobin (roter Blutfarbstoff) gebunden sind und der Rest in Enzymen, Hämosiderin oder Myoglobin zu finden ist. Zur Aufrechterhaltung des Eisenspiegels benötigt der erwachsene Körper rund 1,5 - 2,5 Milligramm pro Tag; im Verlauf der Schwangerschaft steigt der tägliche Bedarf sogar bis auf 30 Milligramm an. Wird der Wert nicht erreicht, sprechen Mediziner von einer Unterversorgung und stellen einen entsprechenden Mangel fest.

 

Welche Folgen sind möglich?

Problematisch ist ein Eisenmangel des Körpers im Hinblick auf die Möglichkeiten der Diagnose, da ein Befund auf Grund fehlender Symptome nur schwer zu realisieren ist. Dennoch wurde ein Katalog an Symptome und Folgeerkrankungen erarbeitet, die bei Eisenmangel als typisch gelten. Zu diesen zählen:
 

  • Blässe
  • Brüchigkeit und Rillenbildung bei Nägeln
  • diffuser Haarausfall
  • Kopfschmerzen
  • Schwindelgefühl
  • Konzentrationsstörungen
  • psychische Labilität
  • Müdigkeit
  • und Eisenmangelanämie im Blut

Eisenmangel und Schwangerschaft

In der Schwangerschaft steigt der Eisenbedarf einer Frau auf Grund des vermehrten Blutvolumens, der Bildung und Versorgung des Mutterkuchens und dem zusätzlichen Bedarf des heranwachsenden Kindes drastisch an. Die erforderliche Eisenmenge ist zwischen der 8. und der 22. Schwangerschaftswoche am höchsten, nimmt danach leicht ab und pendelt sich im Mittel um 30 Milligramm pro Tag ein.
 
Normalerweise kann der Bedarf über die übliche Nahrung nicht gedeckt werden, sodass bei der Fokus bei der Ernährung auch auf eisenhaltigen Lebensmitteln liegen sollten. Zu den besonders geeigneten Eisenlieferanten zählen bei tierischer Nahrung unter anderem Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügel oder Fisch. Bei pflanzlicher Nahrung empfehlen sich Hülsenfrüchte, Getreidemehl, getrocknete Früchte, grünes Blattgemüse, Kartoffeln oder Wurzelpflanzen.
Sollten Sie den Eisenbedarf nicht über die übliche Nahrung decken können, ist es ratsam, Eisenpräparate als Ergänzung in Betracht zu ziehen. Achten Sie aber darauf, dass Sie vor dem Kauf der Präparate mit Ihrem Arzt Rücksprache halten. Zudem sollten Sie wissen, dass Sie Eisenpräparate nicht mit Milch einnehmen sollten, da Milch die Eisenresorption (Stoffaufnahme über biologische Systeme wie den Verdauungstrakt) blockiert. Darüber hinaus kann Eisen nicht ohne Zuhilfenahme bestimmter anderer Stoffe, wie zum Beispiel Vitamin C, aufgenommen und verarbeitet werden. Am besten trinken Sie deshalb zu jeder Mahlzeit einen (frischen) Obstsaft.

Anzeichen eines Eisenmangels in der Schwangerschaft

Wie auch beim klassischen Eisenmangel fällt die Diagnose während der Schwangerschaft auf Grund fehlender Symptome schwer. Sollten Sie daher Anzeichen von Müdigkeit oder Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Schlappheit, Häufig eingerissenen oder entzündeten Mundwinkeln, Lustlosigkeit und Gereiztheit, Nervosität, Schlafstörungen, Blässe, starken Haarausfall oder stumpfes und gespaltenes Haar an sich erkennen, könnten dies ein Hinweis auf einen Eisenmangel sein. In diesem Fall sollten Sie Ihren Arzt zu Ihrer Vermutung befragen.

 

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Schwangerschaft und chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen, also Krankheiten die lang anhaltend oder bleibend sind und deren Symptome im Verlauf zunehmen oder zusätzlich entstehen, gelten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft als schwierig, da sie oft nur medikamentös behandelbar sind. Zu den bekanntesten chronischen Erkrankungen zählen dabei Asthma, Allergien und Bluthochdruck. Worauf Sie bei diesen chronischer Erkrankung achten sollten und welche Medikamente Sie einnehmen dürfen, können Sie den nachfolgenden Abschnitten entnehmen.

 

Asthma

Die gute Nachricht vornweg: Statistisch gesehen nehmen bei einem geringen Teil der Schwangeren Asthmabeschwerden im Verlauf der Schwangerschaft ab. Wenn Sie zur Gruppe der Asthmapatienten gehören, sollten Sie vor einer geplanten Schwangerschaft einen Lungenfacharzt (Pneumologen) aufsuchen, um mit diesem Rücksprache über mögliche Beeinträchtigungen für die Schwangerschaft abzuklären und einen eventuell notwendigen separaten Behandlungsplan für die Zeit der Schwangerschaft zu erstellen.

Generell sind bei einem Asthmaleiden alle üblichen Standard-Medikamente sowie Kombinationspräparate neuerer Generation geeignet, um eine Weiterbehandlung während der Schwangerschaft zu gewährleisten. Einzelne Präparate sollten dennoch genauer unter die Lupe genommen werden. Wenn Sie aus Sorge über mögliche Folgen für das Kind die Medikation trotzdem abbrechen möchten, müssen Sie damit rechnen, dass das Kind auf Grund einer geringen Sauerstoffversorgung Schäden davon tragen kann.

Allergien und Neurodermitis

Wie auch für Asthma gilt bei Allergien, dass diese im Verlauf der Schwangerschaft sowohl schlechter als auch besser werden können. Wie der Verlauf beeinflusst wird, ist aber reine Glückssache –bei einer zweiten oder dritten Schwangerschaft tendieren Frauen jedoch zu einer Verschlechterung.

Zur Linderung des Juckreizes auf der Haut, bei Schnupfen oder Augenentzündungen sollten Sie vornehmlich solche Mittel in Betracht ziehen, die lokal auf der Haut, im Auge oder der Nase zur Anwendung kommen. Die üblichen Medikamente beinhalten dabei die Wirkstoffe Cromoglicinsäure und Beclometason, die im Rahmen einer Schwangerschaft als unbedenklich eingestuft wurden. Zum Teil gelangen auch Nasensprays für Erkältungen zur Anwendung, die gerade die durch Allergien hervorgerufenen Schwellungen der Nasenschleimhäute reduzieren. Auch diese können Sie unbedenklich anwenden, sofern sie überwiegend auf den Inhaltsstoffen Tetryzolin oder Oxymetazolin beruhen. Bei schwereren Hautausschlägen (bspw. Neurodermitis) kommen fast immer Kortisonsalben zum Anwendung. Deren Gebrauch sollte jedoch nur in Ansprache mit dem Hautarzt stattfinden. Generell ist eine Rücksprache mit dem zuständigen Arzt immer zu empfehlen.

Bluthochdruck
 
Durch die hormonelle Umstellung des Körpers und der damit verbundenen Erweiterung der Blutgefäße zur besseren Versorgung des Kindes sinkt bei fast allen Frauen der Blutdruck in den ersten sechs Monaten der Schwangerschaft ab. Vor diesem Hintergrund ist es sogar möglich, dass von Bluthochdruck betroffene Frauen im genannten Zeitraum auf Bluthochdruckmittel verzichten können oder mit vergleichsweise niedrigen Dosen auskommen. Eine Generalität kann dabei nicht unterstellt werden, sodass eine Rücksprache mit dem zuständigen Arzt notwendig ist.

Sollte der Bluthochdruck dennoch behandelt werden müssen, eignet sich vor allem der Wirkstoff Alpha-Methyldopa, denn für diesen wurde nachgewiesen, dass er das ungeborene Kind nicht schädigt. Darüber hinaus gibt es ein breites Spektrum an Erfahrungen mit den Wirkstoffen Metoprolol und Atenolol. Bei diesen Betablockern handelt es sich zwar um Medikamente, die das Kind indirekt über eine schlechtere Durchblutung der Plazenta beeinträchtigen können, bei Anwendung einer möglichst niedrige Dosis ist der Wirkstoff jedoch zu empfehlen.

 

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Die wichtigen Termine in der Schwangerschaft auf einem Blick

 

Zur Berechnung der wichtigsten Daten geben Sie bitte den ersten Tag der letzten Menstruation sowie Ihre Zykluslänge ein. Anschließend können Sie die Berechnung durch einen Klick auf "Berechnen" sarten.

 

 

Erste Tag der letzten Periode:
Länge des Zyklus in Tagen

 

 

 

Eisprung und Befruchtung
Schwangerschaftstest möglich
Die ersten Organe werden gebildet
erste Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchung
fetalen Herztöne und der Embryo sind per Ultraschall erkennbar
Chorionzottenbiopsie möglich
Die Bildung der wesentlichsten Hauptorgane ist abgeschlossen
Fruchtwasseruntersuchung möglich
anatomische Ultraschall-Untersuchung
Die ersten Tritte werden spürbar 
Frühgeborene haben ab jetzt eine Chance zu überleben.
Beginn des Mutterschutzes
voraussichtlicher Entbindungstermin:
Allerdings halten sich nur etwa 5 Prozent der Babys an diesen Termin. Die meisten erblicken zwei Wochen davor oder danach das Licht der Welt

 

 


Was ist Mutterschaftsgeld

Als Mutterschaftsgeld wird das zu zahlende Geld bezeichnet, das eine Schwangere während der Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt erhält. Zweck des Mutterschaftsgeldes ist es, Schwangere und Mütter eines Neugeborenen vor drohenden wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren. Per Gesetz (§ 200 der Reichsversicherungsordnung) wird dementsprechend das Mutterschutzgeld an alle Frauen ausgezahlt, die sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung organisieren, unabhängig davon, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gelten machen können, müssen Sie spätestens mit Beginn der Mutterschutzfrist Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Studentinnen, Rentenbezieher und freiwillig Versicherte, die versicherungsfrei beschäftigt sind, genießen nur einen Anspruch, wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, bei dem wegen der Mutterschutzfristen gemäß § 200 Abs. 1 RVO, 2. kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.
 
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld

Damit ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld erwächst, müssen Sie vor Eintritt der Mutterschutzfrist einen Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse stellen. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin, den Sie von Ihrer Hebamme oder dem behandelnden Arzt erhalten und welcher nicht früher als sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beziehungsweise nach der Entbindung ausgestellt sein darf.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Sie für die Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag von der Krankenkasse. Die tatsächliche Höhe des Mutterschaftsgeldes (von der Krankenkasse , bis 13 Euro pro Tag) hängt dabei vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate ab. Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt nur die Krankenkasse (alle anderen Aufwendungen der Arbeitgeber).
 
Übersteigt das Durchschnittsnettogehalt 390 Euro stockt der Arbeitgeber den Rest auf. Im Rahmen der Aufstockung muss der Arbeitgeber beachten, dass sich die Zuzahlung aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes (inklusive Überstunden) abzüglich des von der Krankenkasse gezahlten Mutterschaftsgeldes errechnet.

Weitere Fälle

Sollten Sie familien- oder privatversichert sein oder Bezüge über die Bundesagentur für Arbeit bzw. Berechtigungsscheine vom Sozialamt erhalten, sowie darüber hinaus

 

-    vor der Mutterschutzfrist ein (geringfügiges) Heimarbeitsverhältnis begleitet haben
-    von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sein
-    oder das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst wurden sein

 

haben Sie nur Anspruch auf ein reduziertes Mutterschaftsgeld das maximal 210 € beträgt. Die entsprechende Auszahlung erhalten Sie in diesem Falle von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes.

Sollten Sie im Rahmen eines Minijobs mit einem Verdienst von bis zu 390 € im Monat beschäftigt sein, ist Ihr Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, die diesem aber von der zuständigen Minijob-Zentrale erstattet wird.

Im Falle eines befristeten Beschäftigungsverhältnissen, das während des Bezuges von Mutterschaftsgeld endet, erhalten Sie zwar Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, der Zuschuss des Arbeitgebers wird jedoch nur bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses fällig.

 

 

Welche Formalitäten und Aufgaben Sie vor und nach der Geburt erledigen müssen

Einerseits ist die Schwangerschaft ein freudiges Erlebnis mit vielen neuen und spannenden Momenten, andererseits kann sie aber auch in Stress ausarten, wenn Ihnen die zu erledigende Formalitäten und Aufgaben bewusst werden. So ist es unter anderem notwendig, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen, einen Geburtsort zu wählen oder die Erstausstattung für Ihr Kind zu beschaffen. Damit Sie dabei keinen wichtigen Punkt außer Acht lassen, haben wir Ihnen einen „to do“-Liste zusammengestellt.

 

Am Anfang der Schwangerschaft:

Sobald Ihnen die Schwangerschaft bekannt wurde, spätestens aber mit Stellung der Anamnese durch Ihren Arzt, müssen Sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin in Kenntnis setzen.
 
Ab der 7./8. Schwangerschaftswoche fallen planmäßig die ersten Vorsorgeuntersuchungen zur Schwangerschaft an. Die genauen Termine sind individuell zu setzen und daher in einem Gespräch mit dem zuständigen Arzt zu klären.

Alternativ zur Vorsorgeuntersuchung beim Arzt, können Sie auch eine Hebamme für diese Dienste in Anspruch nehmen. Sollten Sie dies wünschen, müssen Sie vorher eine geeignete Hebamme finden.

In der Mitte der Schwangerschaft:

Zunächst sollten Sie überlegen, ob Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen möchten. Je nachdem, ob Sie diesen allein oder mit Ihrem Partner besuchen möchten, sollten Sie einen geeigneten Anbieter suchen. Bedenken Sie dabei, dass der Kursstart sinnvollerweise zu Beginn des sechsten Monats liegen sollte.

Darüber hinaus sollten Sie entscheiden, ob Sie Ihr Kind einer Klinik, im Geburtshaus oder per Hausgeburt zur Welt bringen möchten. Von Ihrer Entscheidung hängt ab, welche Aufgaben Sie erledigen müssen: Bei einer Klinikgeburt müssen Sie ein Krankenhaus finden und sich anmelden; im Geburtshaus müssen Sie sich ebenfalls anmelden und unter Umständen eine persönliche Geburtshebamme bestimmen, für eine Hausgeburt müssen Sie eine speziell ausgebildete Hebamme suchen und eine Reihe an Geburtsutensilien beschaffen. (detaillierte Informationen zum jeweiligen Geburtsort finden Sie auch hier).


 

Den meisten Schwangeren steht von Gesetztes wegen Mutterschaftsgeld zu. Festangestellte beispielsweise erhalten während der Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse; Privatversicherte oder Familienversicherte bekommen das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Hausfrauen hingegen erlangen keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Informieren Sie sich deshalb, ob Ihnen Mutterschaftsgeld zusteht und wo Sie es beantragen müssen. (Mehr Informationen zum Mutterschaftsgeld finden Sie hier)

Schwangere, die nach der Geburt nur wenige Wochen bis maximal ein Jahr zu Hause zu bleiben wollen, sollten sich frühzeitig um eine Tagesmutter bzw. die Beantragung eines Krippenplatzes kümmern. Entsprechende Verzeichnisse finden Sie beim zuständigen Jugendamt.
 
Erstgebärende sind im Umgang mit dem Säugling häufig unbedarft. Auf Grund dessen empfiehlt sich die Anmeldung bei einem Säuglingspflegekurs, wo Sie unter anderem lernen, wie das Baby gehalten und getragen wird; wie Haut, Haare, Ohren und Nägel gepflegt werden; was beim Baden zu beachten ist, welches Beruhigungstricks funktionieren oder was beim Stillen bzw. der Flaschenernährung zu beachten ist.

Werdende Väter, die Ihr Kind die erste Zeit nach der Geburt begleiten möchten, sollten bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig Urlaub beantragen.

Am Ende der Schwangerschaft:

Planen Sie das Kinderzimmer und richten Sie es ein. Welche Erstausstattung Sie für das Baby besorgen, ist Ihnen überlassen, eine hilfreiche Checkliste finden Sie hier.

Holen Sie Ihre Anträge für Kinder- und Elterngeld bei der zuständigen Stelle und füllen Sie diese so weit wie möglich aus. Achten Sie dabei darauf, das das Elterngeld rechtzeitig schriftlich beantragt werden muss, weil es rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats geleistet wird, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingetroffen ist. Den Elterngeldantrag erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle, deren Sitz je nach Bundesland variiert. Den Kindergeldantrag erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Beachten Sie dabei, dass die Bearbeitungsdauer durchschnittlich drei bis sechs Wochen dauert, wobei die endgültige Dauer stark von der Anzahl der Kindergeldanträge sowie der Sachbearbeiter und deren Verteilung abhängt.

Falls Sie bis zum letzten Drittel der Schwangerschaft noch keine Hebamme gefunden haben, sollten sich Sie jetzt eine für die Geburtsnachsorge suchen.
Werdende Väter, die eine Elternzeit planen, sollten diese bis spätestens sieben Wochen vor deren eigentlichem Beginn beantragen.

Spätestens sechs bis sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sollte ebenso der Klinikkoffer gepackt und zur Mitnahme bereit stehen. Was in einen Klinikkoffer gehört, können Sie hier nachlesen.

Prüfen Sie auch, wie Ihr Kind nach der Geburt versichert werden soll (familienversichert oder privatversichert). Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Versicherungsmodellen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Kurz vor der Geburt (etwa sechs bis sieben Wochen) müssen Sie die Bescheinigung Ihres Gynäkologen mit dem voraussichtlichen Geburtstermin zwecks Mutterschaftsgeldes bei Ihrer Krankenkasse abgeben.

Zwei bis drei Wochen vor der Geburt sollten Sie sich um eine Transportmöglichkeit zum Geburtsort kümmern und eventuell einen Babysitter für ältere Geschwister (während Ihrer Abwesenheitszeit) organisieren.

Sollten Mutter und Vater nicht verheiratetet sein, müssen Sie eine Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt beziehungsweise Jugendamt beantragen.
Nach der Geburt stehen für das Kind die Untersuchungen U2 und U3 an, die durch einen Kinderarzt durchgeführt werden. Einen entsprechenden Arzt müssen Sie selbst finden.

 



Nach der Geburt:

Binnen Frist von einer Woche nach der Geburt müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes vom Standesamt in mindestens vierfacher Ausfertigung ausstellen lassen. Die dafür notwendigen Unterlagen können Sie beim zuständigen Standesamt erfragen.
 
Bei Ihrer Krankenkasse sollten Sie zeitnah die gewünschte Versicherung für Ihr Kind beantragen. Die entsprechenden Versicherungsmodelle sollten Sie bereits im letzten Schwangerschaftsdrittel nachgefragt haben und nun nur noch beauftragen müssen.

Für Mütter mit einem Anspruch auf Mutterschaftsgeld wird es kurz nach der Geburt Zeit, Ihren Antrag (inklusive Geburtsurkunde) an das Bundesversicherungsamt oder die Krankenkasse zu schicken.

Ihren Antrag auf Elterngeld (inklusive einem Exemplar der Geburtsurkunde, die Bescheinigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld sowie eine Einkommenserklärung) sollten Sie spätestens 1 Woche nach der Geburt an die Elterngeldstelle schicken.

Ihren Antrag auf Kindergeld müssen Sie inklusive einer Ausfertigung der Geburtsurkunde an die Bundesagentur für Arbeit schicken
Vergessen Sie auch nicht, Ihr Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden und einen Pass zu beantragen. Die dafür notwendigen Dokumente wird Ihnen Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt mitteilen.

Sinnvoll ist es auch, sich für einen Rückbildungskurs anmelden. Entsprechende Angebote kann Ihnen Ihre Hebamme oder der betreuende Arzt nennen.

 

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Schwangerschaftswissen kompakt - das ebook von schwangerschaftratgeber.de


Sie haben es sich gewünscht, nun ist es endlich da: „Schwangerschaftswissen kompakt – was Sie über die Schwangerschaft wissen sollten“... das Buch für alle, die sich ausführlich über die Schwangerschaft informieren möchten.

Was erwartet Sie?

In "Schwangerschaftswissen kompakt" können Sie in 39 spannenden und informativen Kapiteln nachlesen, wie sich Körper und Psyche während der Schwangerschaft verändern, wie sich das heranwachsende Leben entwickelt, welche Risiken mit einer Schwangerschaft verbunden sind, wie die allgemeine Schwangerschaftsvorsorge helfen kann, was während einer Geburt geschieht oder welche Hilfestellungen Sie von einer Hebamme erwarten können.

Ebenso finden Sie in „Schwangerschaftswissen kompakt“ aber auch wissenswertes abseits der üblichen Schwangerschaftsbücher. So können Sie beispielsweise in Erfahrung bringen, welche bürokratischen Hürden Sie vor der Geburt meistern müssen, wann und wie eine Urlaubreise sinnvoll ist, welche finanzielle Unterstützung Sie während der Schwangerschaft erhalten und welche gesetzlichen Regelungen bei Krankheit, Kündigung oder im Mutterschutz gelten.

 

„Schwangerschaftswissen kompakt“ beinhaltet eine Sammlung aus 39 anschaulich beschriebenen Beiträgen, denen Sie ausführliche Informationen zur Schwangerschaft aber auch hilfreiche Tipps und praktische Hinweise entnehmen können.

 

„Schwangerschaftswissen kompakt“ kostet 4,99€ (im Angebot hin und wieder günstiger) und ist auf folgenden Plattformen verfügbar:

 

Amazon im Kindl-Format

Apple: via iTunes (iBooks App)

Google Play Store/Android: als PDF und epub-Format (lesbar auf nahezu allen Readern, Tablets und Mobilgeräten)

epubli Buchshop: im epub-Format (lesbar auf nahezu allen Readern)

sowie bei:

- Mondadori

- bol.it

- WHSmith

- Collins Booksellers

- Fnac

- Livraria Cultura



Zur Suche im jeweiligen Shop ist eventuell die Angabe der ISBN (9783844254143) notwendig.


Inhalt:

 

1. Erste Anzeichen einer Schwangerschaft
2. Damit die Schwangerschaft klappt sollten Sie testen
3. Die Entwicklung des Babies
4. Schwangerschaftsmythen - was sich dahinter verbirgt
5. Gefahren in der Schwangerschaft
6. Seltene Erkrankungen in der Schwangerschaft
7. Schwangerschaft und Alkohol
8. Gesunde Ernährung - ein Muss für Mutter und Kind
9. Folsäure und ihre Bedeutung für die Schwangerschaft
10. Vitamin D - so wichtig ist es für die Schwangerschaft
11. Schwangerschaftsübelkeit, Erbrechen und Verstopfung
12. Worauf Schwangere beim Umgang mit Lebensmitteln achten sollten
13. Gesunde Zähne und ihre Bedeutung für die Schwangerschaft
14. Schwangerschaftsvorsorge - ein Überblick
15. Mehrlingsschwangerschaften - was sie bedeuten
16. Der Mutterpass - die fünf am häufigsten gestellten Fragen
17. Grippeimpfung für werdende Mütter
18. Schwangerschaftsstreifen
19. Yoga während und nach der Schwangerschaft
20. Ausgeglichenheit und Ruhe mit der Entspannungstechnik Floating
21. Training für den Beckenboden
22. Sex in der Schwangerschaft
23. Sport in der Schwangerschaft
24. Gut schlafen in der Schwangerschaft
25. Stilldemenz - gibt es sie wirklich
26. Schadstoffe aus der Umwelt können die Schwangerschaft beeinträchtigen
27. Fettleibigkeit oder Fettsucht in der Schwangerschaft
28. Urlaub in der Schwangerschaft
29. Schwangerschaft und Krankheit
30. Kündigungsschutz während der Schwangerschaft
31. Bürokratische Hürden - was Sie vor und nach der Schwangerschaft beantragen müssen
32. Finanzielle Unterstützung in der Schwangerschaft
33. Die Geburt - Ablauf und Tipps
34. Was Sie über eine PDA wissen sollten
35. Risikoschwangerschaft - welche Gründe dafür sprechen
36. Frühgeborene - Anzeichen, Ursachen und Maßnahmen
37. Fehlgeburt - wie das Risiko gemindert werden kann
38. Totgeburt - durchschnittlich eine von 250 Schwangeren kann es betreffen
39. Hebammen - die Helfer vor, während und nach der Geburt

 

Beratung in der Schwangerschaft

Wenn Sie einen Rat zur Schwangerschaft benötigen, wird der erste Weg meist normalerweise eine Suche nach stichhaltigen Informationen im Internet sein. Je nachdem, welchen Inhalt Sie suchen, werden Sie vielleicht feststellen, dass nicht alle Informationen im Internet auffindbar sind. Manchmal bedarf es aber auch einfach eines persönlichen Gespräches, um abschließende Sicherheit zu finden. An wen es sich dann zu wenden lohnt und welche Beratungsstellen sich eignen, können Sie nachfolgend lesen.

 

Recht auf Beratung

Bevor wir die einzelnen Stellen vorstellen, sollten Sie wissen, dass jede werdende Mutter einen Anspruch auf eine unabhängige und persönliche Beratung besitzt. Besonders die Unabhängigkeit ist dabei wichtig, denn nicht für jede Frau ist die Schwangerschaft die Erfüllung eines wahrgewordenen Traumes. Frauen, bei denen die Schwangerschaft ungeplant eintritt, suchen daher oft Unterstützung bei einer unbeteiligten Person, da sie diesem neutralen Berater Ihre Sorgen und Ängste ohne persönlichen Druck oder unter dem Aspekt einer vorgefassten Meinung erzählen können.
 
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber festgelegt, das Schwangere sowohl einen Anspruch auf eine persönliche Beratung besitzen, als auch Unterstützung bei allen Fragen zum Thema Schwangerschaft erhalten. Hierfür wurde bundesweit ein dichtes Netz von Beratungsstellen eingerichtet, von den die wohl wichtigsten pro familia, die Caritas, die Schwangerenberatungsstellen der städtischen Gesundheitsbehörden, der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. und das Evangelische Beratungszentrum sind. Adressen und Telefonnummern zu Beratungsstellen in Ihrer Umgebung können Sie einer kurzen Internetrecherche entnehmen, bei Ihrem Arzt erfragen oder im Telefonbuch in der Rubrik "Beratung" nachschlagen.

Beratungsstellen
 

Haben Sie keine Scheu, eine Beratungsstelle aufzusuchen, denn in den meisten Einrichtungen steht qualifiziertes Personal (Sozialpädagogen, Psychologen, Ärzte, Juristen usw.) zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Besuch einer Beratungsstelle keine einmalige Angelegenheit, vielmehr ist das Angebot auf eine längerfristige Unterstützung und Beratung ausgelegt. Wichtig ist auch zu wissen, dass kirchliche Beratungszentren keine Kirchenzugehörigkeit voraussetzen und jeden Ratsuchenden unabhängig von der Konfession beraten.

Nachfolgend finden Sie das Angebot der wichtigsten Beratungsstellen zusammengefasst:

pro familia
 

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungen sind die am häufigsten bei pro familia durchgeführten Beratungen. Sie umfassen dabei unter anderem eine Unterstützung zu den Themen:

 

  • Schwangerschaftsfeststellung
  • Schwangerschaftsverlauf
  • Vorsorge für Mutter und Kind
  • pränataldiagnostische Verfahren
  • Vermeidung von sexuell übertragbare Erkrankungen und HIV
  • Mutterschutz
  • Entbindung und Wochenbett.
  • gesetzliche Leistungen und Hilfen für Familien und Kinder
  • soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere
  • Ungewollten Schwangerschaft (Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß §§ 218/219 StGB und §§ 5/6 SchKG)
  • Methoden und rechtlicher Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen
  • Nachbetreuung nach Schwangerschaftsabbruch.
  • Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung und
  • Alternativen zur leiblichen Elternschaft (Adoption, Pflegschaft)


Caritas:

 

 

Die Caritas betreibt deutschlandweit an rund 300 Standorten Beratungsstellen, in denen erfahrene Sozialarbeiterinnen, die eng mit Gynäkologen, Hebammen, Juristen, Psychologen, Seelsorgern und weiteren Fachdiensten zusammenarbeiten, für die Schwangerschaftsberatung zur Verfügung stehen.

Das Fachpersonal berät Sie gern:

 

 

  • bei Fragen, Problemen, Sorgen in der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes
  • wenn Sie nicht wissen, ob und wie Sie das Kind groß ziehen wollen und können
  • bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen
  • bei der Vorbereitung auf die neue Lebenssituation mit dem Kind
  • wenn Sie erfahren haben, dass Sie ein behindertes oder krankes Kind erwarten
  • wenn Sie Ihr Kind durch Fehl- oder Totgeburt verloren haben
  • nach einem Schwangerschaftsabbruch
  • bei Fragen der Fruchtbarkeit, Sexualität, Familienplanung und Empfängnisregelung
  • wenn Sie ungewollt kinderlos sind
  • über gesetzliche Ansprüche wie Mutterschutz, Elterngeld, Kindergeld
  • über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten während der Schwangerschaft durch staatliche und kirchliche Stellen
  • bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen und unterstützt Sie im Umgang mit Behörden
  • über Adoption, Kinderbetreuung, Geburtsvorbereitung, Elternkurse und Angebote für Alleinerziehende


Schwangerenberatungsstellen der städtischen Gesundheitsbehörden
 

 

Schwangerenberatungsstellen finden Sie bei jedem Amt, das über eine Abteilung für Gesundheitsförderung verfügt. Inhaltlich finden Sie Unterstützung zu den Themen:

 

  • Familienplanung und Schwangerschaft
  • Schwangerschaftskonflikt-Beratung (nach Paragraph 218, 219 StGB) mit Beratungsbescheinigung (Voraussetzung für Abbruch)
  • Beratung werdender Mütter zur Schwangerschaft (Lebensführung, Verlauf, Vorbereitung auf Geburt und Mutterschaft)
  • Vermittlung weiterführender Angebote und Kontakte (Schwangerenschwimmen, Schwangerengymnastik, Geburtsvorbereitungskurse, Kuren, Entbindungskliniken, Hebammen, Haushaltshilfen, Babysitter, Mütterberatung)
  • Informationen zu rechtlichen Fragen, z.B. über Mutterschutz, Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Mutterschaftsgeld, Erziehungsurlaub, Elterngeld, Landeserziehungsgeld und Kindergeld
  • Informationen über finanzielle Unterstützung durch die Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind", Bundes- und Landesstiftung (Antragstellung bei der Bundesstiftung bis zur 20. Schwangerschaftswoche)
  • Hilfe für Schwangere in Not, bei Bedrängnis und Konflikten
  • Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
  • Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. ist ein bundesweit tätiger Frauenverband von engagierten Frauen, die sich für eine Verbesserung der Lebenssituation und Chancengleichheit von benachteiligten Frauen, Kindern, Jugendlichen und deren Familien einsetzen. Der Sozialdienst ist gerichtet an Kinder, Jugendliche, Frauen und Familien und bietet hinsichtlich der Schwangerschaftsberatung:
  • psychosoziale Beratung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft
  • psychosoziale Beratung bei Konflikten, die durch die Schwangerschaft ausgelöst wurden (ohne Bescheinigung nach § 219 StGB)
  • Beratung bei persönlichen Lebens- und Beziehungsfragen
  • Informationen über Leistungen, z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld II und Vermittlung von Hilfen
  • Beratung bei rechtlichen Angelegenheiten, z. B. Mutterschutz, Kindschafts- und Ausländerrecht
  • Gespräche zur Klärung von Lebensperspektiven mit Kind
  • Informationen zu den Themen Sexualität/Familienplanung und zu Methoden der Empfängnisregelung


Evangelisches Beratungszentrum
 

 

Evangelische Beratungszentren und –stellen finden sie in jeder größeren Stadt. Die multiprofessionellen Teams aus Psychologinnen, Sozialpädagoginnen, Pädagoginnen und Sozialarbeiterinnen stehen allen Ratsuchenden unabhängig von Religion, Nationalität und Lebensweise offen. Die Beratung von Schwangeren ist kostenlos, auf Wunsch anonym und der Schweigepflicht unterliegend. Folgende Themen werden betreut:

 

  • Vorbereitung auf eine erste oder neue Familienphase
  • Beratung jugendlicher Schwangerer, ihrer Partner und Familien
  • Informationen bei rechtlichen und sozialen Fragen
  • Hilfsangebote im Umgang mit Behörden
  • Beratung in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung
  • Beratung bei Paarproblemen in der Schwangerschaft und der ersten Familienphase
  • Beratung über Adoptionsmöglichkeiten
  • Schwangerschaft und sexuell übertragbare Krankheiten wie z.B. eine HIV Infektion
  • Unterstützung in der Lebensumstellung in der Schwangerschaft wie z.B. Genussmittel, Rauchen…
  • Vergabe von finanziellen Hilfen
  • Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB

 

 

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Wehen – was Sie darüber wissen sollten

Gerade zum Ende der Schwangerschaft warten Schwangere meist sehnsüchtig darauf, dass die Geburt los geht und das Kind das Licht der Welt erblickt. Nicht nur das der Bauch kugelrund ist und jede Bewegung sichtlich schwer fällt: Oft drückt, zwickt und zieht es spürbar an jeder Ecke im Bauch – ein typisches Anzeichen, dass die bevorstehenden Wehen ankündigt. Was die Wehen jedoch sind, welche unterschiedlichen Arten es gibt und welche Informationen darüber hinaus von Interesse sind, können Sie nachfolgend lesen.

 

Was sind Wehen?

Als Wehen bezeichnen Mediziner Muskelkontraktion der Gebärmutter, die einen direkten Einfluss auf die Geburt des Kindes haben. Als Muskelkontraktionen gelten in diesem Zusammenhang auch Bewegungen, die eine Öffnung oder Verkürzung des Gebärmutterhalses zur Folge haben oder das ungeborene Kind in Richtung Beckenboden schieben.

Wehen treten immer rhythmisch auf, sind klar gegeneinander abgegrenzt und nehmen im Verlauf der Geburt an Stärke und Frequenz zu. Während der Geburt erfolgt die Kontrolle der Wehentätigkeit mittels Anschluss der Mutter an einen Tokographen (drucksensibles Gerät, umgangssprachlich auch Wehenschreiber genannt) oder per Abtastung des Bauches mit den Händen. Zusätzlich wird in regelmäßigen Abständen eine Kontrolle der Herztöne mittels Carditokographen (CTG) oder Dopton vorgenommen.
 
Warum Wehen zum richtigen Zeitpunkt ausgelöst werden oder gar vorzeitig entstehen, kann die Forschung bis dato nicht erklären. Bekannt ist jedoch die Funktion des Hormons Oxytocin, dass die Wehentätigkeit fördert und dementsprechend bei Wehenschwäche als therapeutisches Mittel eingesetzt wird.

Wehenarten

Auf Grund der unterschiedliche Stärke und Dauer der Wehen sowie dem Zeitpunkt des Auftretens werden Wehen in Kategorien unterteilt. Welche genau das sind, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Übungswehen:
 

Übungswehen sind in der Regel die ersten Wehen, die die werdende Mutter während der Schwangerschaft erfährt. Übungswehen werden auch als Braxton-Hicks-Kontraktion bezeichnet und treten ab 25. Schwangerschaftswoche auf. Bei moderaten Schmerzen halten sie normalerweise nicht länger als 1 Minute an und gehen erst gegen Ende der der 35. Schwangerschaftswoche zu Vorwehen über.

vorzeitige Wehen:

Vorzeitige Wehen sind nur schwer von Übungswehen abzugrenzen, gestalten sich in der Regel aber schmerzhafter und langanhaltender als Ihr Pendant. Treten vorzeitige Wehen vor der 36. Schwangerschaftswoche auf, können sie zu einer Frühgeburt führen und können nur mittels Gabe von Wehenhemmern wie Tokolytika gemindert oder beendet werden.

Vorwehen:

Vorwehen treten in unregelmäßigen Abständen auf und können unterschiedlich schmerzhaft sein. Normalerweise treten Vorwehen ab der 36. Schwangerschaftswoche auf und dienen dazu, das ungeborene Kind in das Becken der Mutter zu schieben. Aus diesem Grund werden Vorwehen auch als Senkwehen bezeichnet.

Eröffnungswehen:

Eröffnungswehen schließen direkt an die Vorwehen an und läuten die Geburt faktisch ein. Eröffnungswehen kehren in regelmäßigen Abständen wieder und nehmen an Stärke und Häufigkeit zu. Im Rahmen der Eröffnungsphase weitet sich der Muttermund, bis er eine durchschnittliche Breite von zehn Zentimetern erreicht hat.

Presswehen:

Presswehen sind wohl der schmerzhafteste Teil der Geburt, denn sie dienen dazu, das Kind durch die Scheide zu schieben. Als Presswehen wird diese Wehen bezeichnet, weil die werdende Mutter die Geburt des Kindes durch starkes Pressen unterstützt.
 
Nachgeburtswehen:

Nachgeburtswehen sind Wehen, die erst nach der eigentlichen Geburt des Kindes auftreten. Sie treten meistens innerhalb eines Zeitraumes von 30 Minuten nach der Geburt auf, können sich aber bis einige Tage nach der Geburt erstrecken. Nachgeburtswehen unterstützen den Körper einerseits bei der Ablösung und Ausstoßung der Plazenta (kurz nach der Geburt) und andererseits bei der Rückbildung der Gebärmutter und Blutstillung (im Wochenbett).
 
Zusätzliche Informationen

Neben der Unterscheidung der Wehenarten, ist es für Sie als werdende Mutter nützlich, Erfahrungswerte aus der Praxis zu kennen. Aus diesem Grund haben wir nachfolgend eine kleine Liste nützlicher Informationen zusammengestellt:

Zu Beginn der Wehen können Pausen von bis zu 20 Minuten auftreten. Von da an werden die Abstände jedoch stetig geringer.

Wehen, die die Geburt ankündigen, dauern in der Regel länger als 30 Sekunden (normalerweise zwischen 45 und 55 Sekunden) und kehren in regelmäßigen Abständen wieder.

Ab einem Abstand von 5 Minuten zwischen den Wehen und einer Mindestdauer der Wehentätigkeit von etwa 25 Minuten steht die Geburt wahrscheinlich unmittelbar bevor.

Durch Senkwehen, die das ungeborene Kind in das Becken der Mutter schieben, wird das Zwerchfell entlastet. Werdende Mütter können dadurch wieder leichter atmen und mehr Kraft für die folgenden Eröffnungs- und Presswehen sammeln.

Erst wenn Kontraktionen regelmäßig wiederkehren und durch Schmerzen begleitet sind, handelt es sich um Anzeichen, die auf eine kurz bevorstehende Geburt hinweisen.
 
Eröffnungswehen kommen nie ruckartig. Vielmehr kennzeichnet sie eine rhythmische Spannung der Muskulatur, die sich im oberen Bereich der Gebärmutter aufbaut und anschließend wellenförmig nach unten bis zum Muttermund ausbreitet.
 
Auf dem Höhepunkt einer Wehe ist der gesamte Gebärmuttermuskel vollständig gespannt. Erst ein Nachlassen der Spannung wird als „verebben der Wehe“ wahrgenommen. Der Abbau der Entspannung verläuft dabei von unten nach oben.

 

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