Hebamme oder Ärztin - wer eignet sich am besten für die Vorsorge?
Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, ob Sie die Schwangerschaftsvorsorge von Ihrem Arzt oder einer Hebamme durchführen lassen, sollten wissen, welche Leistungen Sie vom jeweiligen Ansprechpartner erhalten und welche Vor- bzw. Nachteile entstehen. Da sich die Informationssuche dabei nicht immer einfach gestaltet, haben wir uns für Sie schlau gemacht und die Vorsorge näher beleuchtet.
Was ist Schwangerschaftsvorsorge?
Schwangerschaftsvorsorge ist eine Betreuungsleistung für Schwangere, welche primär die Leistungen Gesundheitsfürsorge, Schwangerschaftsberatung sowie medizinische Untersuchungen vor und während der Schwangerschaft umfasst. Zum inhaltlichen Umfang der Leistungen gehören unter anderem die Erfassung von medizinischen Risiken in der eigenen und familiären Krankengeschichte, die Bestimmung des Allgemeinzustandes der Schwangeren und des Kindes, die Dokumentation des Verlaufs der Schwangerschaft, die Durchführung von medizinischen Untersuchungen (Lues, Röteln, HIV, usw.) und die Dokumentation der ermittelten Ergebnisse im Mutterpass sowie die Sicherstellung von regelmäßigen Blutdruckmessungen, Urin- bzw. Blutuntersuchungen sowie Kontrollen des Gebärmutterstandes.
Wann finden die Vorsorgeuntersuchungen statt?
Wurde die Schwangerschaft bestätigt, besitzt die werdende Mutter einen gesetzlichen Anspruch auf Schwangerschaftsvorsorge. Die Mutterschaftsrichtlinien geben hierbei genau vor, welche Untersuchungen zu welchem Zeitpunkt stattfinden und wie die Dokumentation im Mutterpass erfolgt. Die Mutterschaftsrichtlinien besagen darüber hinaus, dass mindestens zehn Vorsorgeuntersuchungen die Gesundheit der Schwangeren und des Kindes sicherstellen, eine Beratung zu allen Themen rund um die Schwangerschaft erfolgt und durch regelmäßige Prävention eventuelle Risiken so früh wie möglich erkannt und behandelt werden. Ziel ist es, die Chancen auf ein gesundes Kind zu erhöhen und eine möglichst beschwerdefreie Schwangerschaft und Geburt zu gewährleisten.
Frauenarzt versus Hebamme
Üblicherweise ist der Frauenarzt der zentrale Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme der Schwangerschaft. Vor diesem Hintergrund leistet der Frauenarzt alle Aufgaben der Gesundheitsfürsorge, Schwangerschaftsberatung sowie der medizinischen Untersuchung der Schwangeren und des Kindes. Ein Zwang zum Besuch des Frauenarztes besteht jedoch nicht, denn Schwangere haben die freie Wahl, ob sie die Vorsorge vom Gynäkologen oder der Hebamme erhalten möchten.
Welche Wahl Sie tatsächlich treffen hängt dementsprechend von Ihren individuellen Vorlieben ab. Zwar ist die Qualität der Leistungen bei beiden Parteien gleichwertig, erfahrungsgemäß ist die Betreuung durch eine Hebamme aber oft persönlicher und individueller, während die technische und medizinische Ausstattung beim Gynäkologen meist besser ist. Natürlich ist aber auch eine Aufteilung der Vorsorge zwischen Hebamme und Gynäkologe möglich. Wer sich für eine gemeinsame Schwangerschaftsbetreuung entscheidet, kann sogar die Vorteile der persönlichen Betreuung und die technischen Gegebenheiten vereinen. Die gemeinsame Betreuung ist sozusagen eine optimale gegenseitige Ergänzung.
Einzig bei der Inanspruchnahme der drei Ultraschalluntersuchungen besteht keine Wahl. Diese müssen beim Gynäkologen durchgeführt werden und finden üblicherweise im ersten Drittel der Schwangerschaft zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche, im zweiten Schwangerschaftsdrittel zwischen der 19. und der 22. Schwangerschaftswoche und im letzten Schwangerschaftsdrittel zwischen der 29. und der 32. Schwangerschaftswoche statt. Die Leistungen sind Standardleistungen und werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen getragen; die Übernahme von Leistungen durch private Krankenkassen kann allerdings abweichen und sollte aus diesem Grund individuell erfragt werden.
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