Ultraschall in der Schwangerschaft
Der Einsatz von Ultraschall zur Vorsorge in der Schwangerschaft ist einer der bedeutenderen Fortschritte der letzten Jahrzehnte in der vorgeburtlichen Diagnostik. Ultraschall selbst ist eine Welle und wird von Flüssigkeiten, Festkörpern und Gasen unterschiedlich stark reflektiert. Dieser Umstand ermöglicht es, dass bei einer Untersuchung ein Bild der vom Schall durchdrungenen Umgebung sichtbar wird. Deutschland ist im Übrigen das erste Land, das die Ultraschalluntersuchung in den Routinekatalog der Schwangerschaftsvorsorge übernahm, eine gesetzliche Grundlage schuf und als kostenfreie Leistung der gesetzlichen Krankenkasse übernahm.
Während der Schwangerschaft sieht der Gesetzgeber drei Ultraschalluntersuchungen zu folgenden Zeitpunkten vor:
1. Basis-Ultraschalluntersuchung zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche
2. Basis-Ultraschalluntersuchung zwischen der 19 und 22. Schwangerschaftswoche
3. Basis-Ultraschalluntersuchung zwischen der 29.und 32. Schwangerschaftswoche
Erste Basis-Ultraschalluntersuchung
Die erste Ultraschalluntersuchung ist für Sie und Ihren Partner wohl eines der aufregendsten Erlebnisse. Denn die Untersuchung klärt, ob die Einnistung des Fötus in die Gebärmutter stattgefunden hat, ob ein oder mehrere Kinder heranwachsen, wie alt das Kind ist, ob der errechnete Geburtstermin korrekt ermittelt wurde und ob eventuelle Fehlbildungen beziehungsweise Anzeichen für Chromosomenschäden vorliegen.
Der Zeitpunkt des ersten Ultraschall ist in der Regel abhängig davon, wann Sie das erste Mal Ihren Arzt besuchen. Vor Ablauf der sechsten Schwangerschaftswoche, also in der zweiten Woche nach dem Ausbleiben der Menstruation, sollten Sie einen Ultraschall nicht ins Auge fassen, da der Fötus zu diesem Zeitpunkt lediglich einen Zentimeter misst und nur schwer zu erkennen ist. Ferner ist das Herz noch nicht entwickelt, sodass keine Herztöne ermittelt werden können.
Seien Sie deshalb auch nicht enttäuscht, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht sehr viel erkennen können, denn über die körperlichen Strukturen oder das Geschlecht des Kindes kann der Ultraschall bei der ersten Basisuntersuchung noch keine Auskunft geben. Dennoch kann Ihr Arzt die Schwangerschaft abschließend bestätigen und die Anamnese stellen.
Zweite Basis-Ultraschalluntersuchung
Um den Zeitraum der 20. Schwangerschaftswoche steht für Sie die zweite und sehr ausführliche Ultraschalluntersuchung an. Auf Grund des Entwicklungsstadiums des Kindes, das bereits alle wichtigen Organe und Gliedmaßen aufweist, kann während des Ultraschalls eine systematische Betrachtung der Entwicklungszustand und eventueller Auffälligkeiten erfolgen.
Da nicht jeder Arzt oder Ärztin eine entsprechende Ausbildung für diese wichtige Untersuchung vorweisen kann, besteht die Möglichkeit, dass Sie in eine Spezialsprechstunde überwiesen werden. Generell dient die zweite Basis-Ultraschalluntersuchung der Überprüfung folgender Dinge:
- dem korrekten Sitz der Plazenta
- einer Beurteilung der Fruchtwassermenge und der Nabelschnur
- der Überprüfung des Fötuswachstums
- einer Abschätzung des Gewichts, des Kopfumfanges und der Scheitel-Steiß-Länge
- der Vermessung von Kopf, Brust, Bauch und Gliedmaßen des Kindes
- der Prüfung der kindlichen Bewegungen
- einer gezielte Suche nach körperlichen Auffälligkeiten
- einer ausführliche Untersuchung des Herzens
- und der Prüfung indirekter Anzeichen von Chromosomenstörungen
Dritte Basis-Ultraschalluntersuchung
Zwischen der 29. und der 32. Schwangerschaftswoche ist der Zeitraum für die dritte Ultraschalluntersuchung heran. Während dieser prüft der Arzt, ob Ihr Kind lebt, ob Sie mit Mehrlingen schwanger sind, wie die Vitalzeichen Ihres Kindes (Bewegungen, Herzschlag) sind, wie es um die körperliche Entwicklung Ihres Kindes (Länge, Kopfumfang, Gewicht) steht, in welcher Position das Kind liegt, wie viel Fruchtwasser zur Verfügung steht und welche Lage und Struktur der Mutterkuchens (Plazenta) aufweist. Sollte bei der Ultraschall-Untersuchung ein begründeter Verdacht auf eine Entwicklungsstörung vorliegen, weist der Arzt für Sie eine weitere Untersuchung in der darauf folgenden Woche an. Spätestens ab der 36. Schwangerschaftswoche können weitere außerplanmäßige Ultraschalluntersuchungen anstehen, die jedoch nur notwendig werden, wenn das Kind in eine ungünstige Geburtsposition liegt.
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