Elterngeld - ein Überblick
Elterngeld ist ein schwieriges Thema, das insbesondere bei Schwangeren und deren Partnern zu Fragen führt. In diesem Zusammenhang herrscht vor allem Unsicherheit über die Höhe des Elterngeldes, die berechtigten Personen, wo das Elterngeld zu beantragen ist und was bei der Antragstellung beachtet werden muss. Gern möchten wir zur Aufklärung beitragen und haben Ihnen nachfolgend wichtige Fakten zum Elterngeld zusammengestellt.
Was ist Elterngeld?
Laut Deutschen Recht handelt es sich beim Elterngeld um eine Transferzahlung des Staates, die Familien mit kleinen Kindern die Sicherung Ihrer Lebensgrundlage gewährleistet. Das Elterngeld ist eine Endgeldersatzleistung (Ausgleich des ausgefallenen Einkommens), die über den reinen Mutterschutz hinweg besteht und in Deutschland für die Dauer von 14 Monaten gezahlt wird.
Wer ist berechtigt für den Erhalt von Elterngeld?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass nur Personen Elterngeld erhalten, die einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland vorweisen, mit dem im Antrag bezeichneten Kind in einem Haushalt zusammen leben, das Kind selbst betreuen beziehungsweise erziehen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche einer erwerbstätigen Beschäftigung nachgehen. Elterngeld steht auch Erwerbslosen, Studierenden, Hausfrauen und allen weiteren Gruppen zu, die kein vorangegangenes Nettoeinkommen aufweisen können. Darüber hinaus können auch Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz Elterngeld beantragen, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen.
Sollte es sich beim Kind um ein adoptiertes Kind handeln, gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für eigene Kinder. Im Unterschied zum eigenen Kind beginnt der Anspruchszeitraum (14 Monate) jedoch erst mit der Aufnahme des Adoptivkindes in den Haushalt. Ist das Kind älter als acht Jahre, übernimmt das Jugendamt alle unterstützenden Leistungen. Keinen Anspruch haben Paare, die vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten (Alleierziehende 250.000 Euro)
Berechnung des Elterngeldes?
Da sich das Elterngeld nach der Höhe des Nettoeinkommens des Antragstellers richtet (letzen zwölf Monate vor der Geburt), kann sich die Berechnung im Einzelfall schwierig erweisen. So werden beispielsweise Monate, in denen die Frau schwangerschaftsbedingt krank war, der Mutterschutz galt, der Betreffende im Wehr- oder Zivildienst war, Mutterschaftsgeld floss oder Elterngeld für ein älteres Kind gezahlt wurde, nicht berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Höhe des Nettoeinkommens entscheidend für die nachfolgende prozentuale Anrechnung.
Wenn Sie sich einen ersten Überblick verschaffen wollen, können Sie das Elterngeld anhand des nachfolgenden Schemas berechnen.
1. Ermitteln Sie die relevanten Kalendermonate
2. Berechnung Sie Ihr Einkommen dieser Monate
3. Prüfen Sie, ob die Mindestbetrag- oder Höchstbetragsgrenzen erreicht sind
4. Wenden Sie falls nötig die Geringverdienerkomponente an
5. Ermitteln Sie den Geschwisterbonus und beziehen Sie diesen in Ihre Rechnung ein
6. Berücksichtigen Sie Zeiten der Erwerbstätigkeit nach der Geburt
7. Ermitteln Sie den Bonus bei Mehrlingsgeburten
8. Prüfen Sie, ob andere Leistungen Anrechnung finden
Natürlich ist uns bewusst, dass das Schema nur einen Grundstock an Informationen bietet. Für genaue Auskünfte zur Höhe des zu erwartenden Elterngeldes können Sie im Internet nach einem plausiblen Elterngeldrechner Ausschau halten.
Ablauf der Antragstellung?
Wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, ist aller Anfang schwer. Wissen sollten Sie jedoch, dass jedes Elternteil einen eigenen Antrag stellen kann.
Elterngeldanträge erfolgen generell schriftlich gegenüber der Elterngeldstelle. Sie können ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes gestellt werden. Zu beachten ist, dass das Elterngeld lediglich rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats der Einreichung des Antrages bezahlt wird. Der Antrag ist nach Einreichung beim Amt bis zum Ende des Bezugszeitraumes änderbar.
Wenn Sie Ihren Antrag einreichen, muss dieser mindesten den Geburtstermin und die Geburtsbescheinigung des Kindes enthalten und alle Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt enthalten. Optional kann die Elterngeldstelle auch eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, eine Bestätigung des Arbeitgebers über die geplante Arbeitszeit oder einen Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld verlangen.
Im Übrigen handelt es sich beim Elterngeld um eine Leistung des Bundes, deren Verwaltung und Bestimmung der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes obliegt. Aus diesem Grund gibt es keinen einheitlichen Elterngeld-Antrag. Im Zweifel sollten Sie deshalb Ihre zuständige Elterngeldstelle nach einem Vorlageformular befragen.
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