Leistungen der Krankenkasse in der Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und in der Zeit danach übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen (bspw. Betriebs-, Innungs- oder Ersatzkassen) einen Großteil der anfallenden Leistungen. Der zu erbringende Leistungskatalog beruht dabei auf der Reichsversicherungsordnung (RVO) und regelt im Detail, welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung jederzeit und kostenfrei übernimmt. Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht erstattet, werden als individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet und sind durch den Patienten selbst zu begleichen. Damit Sie im Dschungel der Leistungen den Überblick behalten, haben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Leistungen der Kategorien kostenfrei bzw. kostenpflichtig aufgeführt.
Kostenfreie Leistungen (Übernahme der Kosten durch gesetzliche KV)
1. Zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche, der 19. und 22. Schwangerschaftswoche sowie der 29. und 32. Schwangerschaftswoche finden die drei großen Ultraschalluntersuchungen der Schwangerschaft statt. Für alle drei Untersuchungen übernimmt die GKV die Kosten (auch 3D- oder Farbdoppler-Ultraschall), weitere Ultraschalls sind jedoch durch den Patienten selbst zu tragen (es sei denn, es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor).
2. Ein HIV-Test ist im der Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge für die werdende Mutter obligatorisch und wird durch die GKV bezahlt. Sollte der (Lebens)Partner jedoch einen HIV-Test wünschen, fallen dafür zusätzliche Kosten an.
3. Zur Diagnose einer möglichen Schwangerschaftsdiabetes wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ein Zucker-Belastungstest durchgeführt. Seit März 2012 befindet sich der Test im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass er für die Schwangere kostenfrei ist.
4. Die Bestimmung der Blutgruppe sowie des Rhesus-Faktors der werdenden Mutter ist eine weitere, für die Schwangere kostenfreie Leistung. Im Rahmen der Untersuchung wird normalerweise festgestellt, ob eine Rh-negative Mutter ein Rh-positives Kind erwartet. Sollte der Fall eintreten, wird es wahrscheinlich, dass gegen die Rh-positiven Blutzellen des Kindes Antikörper entstehen und eine Zerstörung stattfindet. Um einen solchen Vorfall zu vermeiden und um entsprechende Therapien einleiten, wird der Test benötigt.
5. Im letzen Drittel der Schwangerschaft prüft der zuständige Arzt, ob eine Infektion mit dem Erreger Hepatitis B vorliegt. Die Kosten für die Untersuchung trägt auch hier die gesetzliche Krankenversicherung.
6. Im Rahmen eines Screenings nach Röteln ist es notwendig, eine Bestimmung des Gehaltes der Antikörper im mütterlichen Blut (sogenannten Röteln-Titers) durchzuführen. Die Kosten für die Blutuntersuchung sowie für die Auswertung des Ergebnisses werden ebenfalls durch die GKV übernommen.
7. Der Geburtsvorbereitungskurs ist einer der wichtigsten Termine der Schwangerschaft, denn beim Geburtsvorbereitungskurs können Schwangerer nicht nur Erfahrungen und Empfindungen über das Erleben der Schwangerschaft austauschen, Sie erhalten auch wichtige Informationen über Veränderungen in der Schwangerschaft, über die Geburt und das Leben mit einem Neugeborenen. Nicht zuletzt deshalb ist es für die gesetzlichen Krankenkassen obligatorisch, die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs zu übernehmen.
8. Bis zu zehn Tagen nach der Geburt genießt die Schwangere einen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme. Die Kosten hierfür trägt die GKV.
9. Während der Schwangerschaft können Bakterieninfektionen zu schweren Schäden beim Neugeborenen führen. Aus diesem Grund wird im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung ein Abstrich am Muttermund zur Untersuchung auf mögliche Infektionen genommen. Die Leistung ist für gesetzlich
Versicherte natürlich kostenfrei.
Kostenpflichtige Leistungen (durch Patient zu begleichen)
1. Der Toxoplasmosetest ist eine sinnvolle Leistung, die der Arzt als individuelle Gesundheitsleistung in Rechnung stellt. Denn Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Parasiten Toxoplasma gondii verursacht wird und schwere Schäden wie Fehlbildung des frühkindlichen Nervensystems oder geistige und körperliche Behinderungen beim Kind verursacht. Der Preis für den Test ist von Arzt zu Arzt verschieden, beträgt im Durchschnitt aber rund 25 Euro.
2. Frauen, die bereits ein Kind haben, können einen Zytomegalie-Test, ein Screening nach dem Humanes-Cytomegalie-Virus, der vor allem von Kleinkindern durch den Urin oder Speichel ausgeschieden wird, durchführen lassen. Der Test kostet rund 20 Euro, es sei ein Arzt hat den auf Grund von Unregelmäßigkeiten beim Ungeborenen angeordnet(dann zahlt die GKV).
3. Röteln und Windpocken sind Krankheiten, die dem Baby maßgeblichen Schaden zufügen können. Beide Tests können daher als Zusatzleistungen während der Schwangerschaft vorgenommen werden. Ein Test schlägt dabei mit durchschnittlich 15-30 Euro zu Buche. Sinnvoll sind die Tests vor allem für Schwangere, die bereits ein Kind im Kindergartenalter haben.
4. Beim Triple-Test handelt es sich um eine Untersuchung, bei der ein Screening nach zwei bestimmten Werten im Körper der Mutter stattfindet. Sollte eine Anomalie festgestellt werden, kann dies als Hinweis auf Trisomie 21 (Chromsomenstörung, auch als „Down Syndrom“ bekannt) verstanden werden. Der Triple-Test ist jedoch relativ ungenau, mit ca. 60 Euro nicht ganz günstig und kann zudem eine Fruchtwasseruntersuchung nicht ersetzen.5. Die Nackenfaltentransparenzmessung ist eine der bekannteren Zusatzleistungen, bei der die Untersuchung der Nackenfalte des Fötus Aufschluss über mögliche Schäden beim Kind geben soll. Eine einfache Messung der Nackentransparenz ist in der Regel mit 15 bis 30 Euro dotiert. In Verbindung mit einer persönlichen Beratung oder einem Ersttrimester-Screening können die Kosten schnell auf 100 bis 200 Euro steigen.
Natürlich ist die Liste der kostenpflichtigen Leistungen mit den oben angeführten Leistungen noch lange nicht abgeschlossen. Bei unserer Recherche haben wir aber festgestellt, dass das Angebot und vor allem die Kosten von Arzt zu Arzt stark variieren. Wir empfehlen daher bei individuellen Gesundheitsleistungen das persönliche Gespräch mit dem Arzt zu suchen.
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