Die Wassergeburt

 

Die Wassergeburt

Die Wassergeburt ist eine Geburtsform, bei der sich die Gebärende währen der Wehen sowie zur Geburt in einem Wasserbecken (vornehmlich eine Wanne) befindet. Das Wasser des Beckens ist dabei auf die Körpertemperatur der Schwangeren abgestimmt. Hierdurch entsteht ein Gefühl von Geborgenheit, dass beruhigend wirkt und zur Entspannung der Muskeln beiträgt.

 

Darüber hinaus beschleunigt eine Wassergeburt den Geburtsvorgang, verringert die Zeit der Wehentätigkeit und mindert das Risiko von Dammverletzungen. Wasserentbindungen finden klassischerweise in einer Klinik, wahlweise zu Hause oder in einem Geburtshaus statt.

Ist eine Wassergeburt gefährlich?

Zu diesem Thema gibt es aktuell wenige Studien, die eindeutige Auskunft über die Gefahrenlage der Wassergeburt geben. Die meisten Studien bescheinigen aber, dass eine Wassergeburt für Mutter und Kind ungefährlich ist, solange keine Komplikationen vorliegen. Lediglich zwei Berichte erwähnen, dass Ungeboren während der Wassergeburt auf Grund von Wasser in den Lungen starben (das Ungeborene wurde zu lange unter Wasser gehalten). Generell ist davon auszugehen, dass Wassergeburten genau so ungefährlich beziehungsweise risikobehaftet sind wie normale Geburten.
 
Wer ist zu einer Wassergeburt berechtigt?

In Deutschland existiert bis dato keine gesetzliche Grundlage, auf deren Basis einer Rechtsprechung zur Wassergeburt erfolgt. Aus diesem Grund liegt die Entscheidung für oder gegen eine Wassergeburt im Ermessensspielraum der Hebamme und des behandelnden Arztes.
 
Als Faustregel gilt , dass jede Schwangere eine Wassergeburt anstreben darf, die eine risikofreie Schwangerschaft belegen und im Mutterpass lückenlos vorweisen kann. Darüber hinaus dürfen nur Schwangere eine Wassergeburt verlangen, deren Kind voll ausgereift ist (37. Schwangerschaftswoche und älter). Keine Option ist eine Wassergeburt, wenn eine Mehrlingsschwangerschaft besteht, die Mutter Blutungen oder schwere Infektionen hatte oder das Kind in Steißlage liegt.

Ablauf einer Wassergeburt

Plant die Schwangere eine Wassergeburt, ist zunächst eine geschulte Hebamme notwendig, die sich mit der Geburtsmethode auskennt und die Schwangere begleitet. Bei einer solchen Hebamme kann die werdende Mutter ebenso an einem Informationstermin beziehungsweise Kurs zur Wassergeburt teilnehmen. Unter Umständen kann sie auch in einer Geburtswanne probesitzen und verschiedene Gebärpositionen testen.

Findet die Wassergeburt in einer Klinik oder einem Geburtshaus statt, kann das Elternpaar im Vorfeld der Geburt Utensilien wie Musik, Düfte, Badebekleidung oder Haargummis bestimmen. Im Rahmen einer Hausgeburt gilt es spätestens vier Wochen vor der Geburt das Geburtsbecken zu bestellen und zu testen.

Ist der Tag der Geburt heran, wird die Schwangere spätestens ab der Eröffnungsphase der Wehen in der Geburtswanne platziert. Je nachdem, in welcher Phase sich die Gebärende befindet, können die Eigenschaften des Wassers unterschiedlich genutzt werden. Unterstützend leitet die Hebamme durch die Geburt und überwacht den Geburtsablauf.
 
Zur Sicherheit ist bei einer Wassergeburt immer eine zweite Person anwesend. Denn sollten Komplikationen auftreten, die Schwangere nicht mehr im Wasser gebären wollen oder sonstige Umstände zu einem Abbruch führen, muss die Schwangere aus der Wanne gehoben werden und die Geburt an einem anderen Ort stattfinden. Schwangere, die Ihr Kind per Wassergeburt zur Welt bringen möchten, sollten deshalb unbedingt wissen, dass die Durchführung einer Periduralanästhesie (PDA) zur Schmerzlinderung während einer Wassergeburt nicht möglich ist.

 

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