Werden durch Mann und Frau die Voraussetzungen für die Anwendung einer künstlichen Befruchtung erfüllt, kann das Paar einen Antrag zur Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse (privat und gesetzlich) einreichen.
Die Krankenkasse kann daraufhin entscheiden, welchen Prozentsatz der Gesamtkosten sie übernehmen möchte. Der Satz liegt derzeit zwischen 0 und 50 Prozent an den gesamten Behandlungs- und Medikamentenkosten.
Fahrtkosten die Ihnen durch den Besuch des Arztes entstehen, können Sie nicht direkt geltend machen. Jedoch bietet sich die Möglichkeit, diese im Rahmen der Steuererklärung anzugeben.