31. SSW

 

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Die 31. Schwangerschaftswoche

 

Wenn Sie in der 31. SSW für sich beobachten, dass Sie hier und da mal etwas vergessen, dann liegt dies nicht an Alzheimer, sondern an der Schwangerschaft. Nicht dass Sie jetzt denken, dass eine Schwangerschaft zu Demenz führt: Es ist einfach nur so, dass Sie sich im letzten Drittel der Schwangerschaft vorwiegend auf Ihr Baby und die bevorstehende Geburt konzentrieren und alles andere eher unwichtig wird. Damit kann es dann auch schon einmal passieren, dass Sie nicht mehr wissen, wo Sie Ihren Schlüssel hingelegt haben, sich das Portemonnaie befindet oder Ihr Ausweis ist. Keine Sorge, Unkonzentriertheit und Vergesslichkeit begleiten das letzte Drittel der Schwangerschaft und sind daher völlig normal.

Mit seinem Gewicht von rund 1600 Gramm bei einem Kopfdurchmesser zwischen 75 und 87 Millimetern sowie einer Länge von nun knapp 40 Zentimeter ist der Fötus fast am Ende seiner Entwicklung angelangt. Er wird jetzt pro Woche ungefähr 1 Zentimeter an Länge zunehmen und einen Gewichtssprung auf rund 3500 Gramm erfahren. Im Bereich der Augen vollzieht sich die wohl interessanteste Entwicklung dieser Woche, da in diesen die Farbe der Iris sichtbar wird. Normalerweise besitzen Neugeborene blaue oder braune Augen, die bis zum sechsten, maximal neunten Monat, erhalten bleiben. Erst dann wird sich die wirkliche Augenfarbe herausstellen. Die Funktionsweise der Augen ist nun auch soweit fortgeschritten, dass sich die Pupillen je nach Lichteinfall erweitern oder verengen. Dabei sind die Augen während der Wachphasen geöffnet und beim Schlafen geschlossen.

Die Schlafphasen des Fötus sind in der 31. SSW noch immer recht lang. Er schläft vor allen in den Zeiten, in denen Sie sich bewegen und dehnt diese vor und nachgelagert aus. So ist es üblich, dass der durchschnittliche Schlafbedarf zwischen 15 und 20 Stunden am Tag liegt. Üblicherweise ist dies auch die Zeit in denen sich Ihr Kleines kaum bis gar nicht bewegt. Aktiv wird er dann, wenn Sie zur Ruhe kommen. Da es im Bauch jedoch immer enger wird, kann der Fötus keine ausladenden Bewegungen mehr machen. Dieser Aspekt verunsichert natürlich viele Schwangere, ist aber kein Grund zur Beunruhigung: Tatsächlich sind Babys ab der 31. SSW oftmals aktiver als zuvor. Wenn Sie dennoch länger als 8 Stunden nichts von Ihrem Kleinen spüren, sollten Sie mit einem Arzt in Verbindung treten.

 


 

Wenn Sie sich noch keine Gedanken um Eltern- und Kindergeld gemacht haben, sollten Sie dies spätestens ab dem 8. Schwangerschaftsmonat ins Auge fassen um Ihre Anträge rechtzeitig nach der Geburt stellen zu können. Seit dem 1. Januar 2007 gilt eine neue Gesetzgebung, die das Elterngeld durch das bislang gezahlte Erziehungsgeld ersetzt. Allgemein formuliert heißt das, dass derjenige Elternteil, der nach der Geburt das Kind zu Hause betreut, 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens erhält. Die Höchstgrenze von maximal 1.800 Euro monatlich, darf jedoch nicht überschritten werden. Bei Paaren, bei denen der zu Hause erziehende Elternteil vor der Geburt nicht gearbeitet hat, werden monatlich 300 Euro veranschlagt. Generell gilt: Elterngeld kann maximal für zwölf Monate beantragt werden. Ein Anspruch auf weitere zwei Monatsbeträge besteht nur, wenn der andere Elternteil mindestens zwei Monate lang Elternzeit nimmt.

Das Elterngeld muss schriftlich beim Jugendamt beantragt werden. Als einzureichende Unterlagen benötigen Sie die Geburtsbescheinigung des Kindes, eine Kopie von Personalausweis oder dem Pass der Eltern, die relevanten Nachweise zum Einkommen vor der Geburt, eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie eine Arbeitgeberbescheinigung zur gewährten Elternzeit. Im Antrag müssen Sie zudem angeben, in welchen Monaten Sie das Elterngeld beziehen möchte. Eine einmalige Änderung ist ohne Angabe von Gründen möglich, allerdings nur für Lebensmonate, die in der Zukunft liegen.

Nach der Geburt zahlt der Staat nicht nur Elterngeld, sondern für jedes Kind darüber hinaus ebenso Kindergeld. Zum aktuellen Stand der Rechtsprechung werden für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 164 Euro im Monat gezahlt. Das Geld erhalten Sie, indem Sie bei der zuständigen Familienkasse einen Antrag stellen.

Neben Ihnen als werdende Mutter geht es für den werdenden Papa ebenso in die heiße Phase. Für Ihn ist es an der Zeit, Auto und Co. für das neue Mitglied der Familie vorzubereiten. Ein Muss für die Vorbereitung ist die Anschaffung eines geeigneten Kindersitzes in Form einer Babyschale. Seien Sie sich bewusst: Ohne eine Babyschale darf das Baby die Klinik nicht verlassen. Die einzige Ausnahme ist der Transport des Babys in einem Kinderwagen mit entsprechender Sicherheitsvorrichtung – dann aber auch nur, wenn die elterliche Wohnung in kurzer, laufbarer Distanz zur Klinik liegt. Beim Kauf einer Babyschale sollte Sie eher zu kostenintensiveren Produkten tendieren. Diese bieten neben einer besseren Verarbeitung meist ein höheres Maß an Sicherheit, sind einfacher zu handhaben und oft besser in Haltbarkeit und Komfort. Nutzen Sie ruhig die Möglichkeiten der Beratung sowie eines persönlichen Tests, schließlich wird Sie die Schale das komplette erste Lebensjahr begleiten. Kompetente Beratung erhalten Sie in jedem spezialisierten Fachgeschäft.

 

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