Ultraschalluntersuchung

 

Ultraschall (-untersuchnung)

Als Ultraschall wird der Schall bezeichnet, dessen Frequenz oberhalb des für den Menschen hörbaren Bereiches liegt (ab 16 kHz). Da sich der Schall in Festkörpern unterschiedlich ausbreitet und an Hindernissen verschiedenartig reflektiert, findet insbesondere der Ultraschall in der Technik und Medizin Anwendung.

Im Rahmen der Schwangerschaft wird der Ultraschall (Fachterminus Sonographie) zur Untersuchung der Gebärmutter, zur Bestimmung der Lage und des Geschlechtes des Kindes sowie zur Abschätzung des Entwicklungsfortschrittes des Ungeborenen genutzt.

In Deutschland sind im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge drei Ultraschall-Untersuchung vorgesehen. Sie werden kostenseitig durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen und können von der werdenden Mutter zwischen der 8. und der 12. Schwangerschaftswoche, der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche sowie der 29. und 32. Schwangerschaftswoche wahrgenommen werden. Im begründeten Verdachtsfall führen Gynäkologen Ultraschall-Untersuchen auch nach der 36. Schwangerschaftswoche durch.

Während jeder Ultraschalluntersuchung begutachtet der Gynäkologe das Gewicht des Kindes, misst seine Lange, untersucht den Entwicklungsfortschritt der Organe und schätzt die Menge des Fruchtwassers. Alle Untersuchungsergebnisse werden im Anschluss im Mutterpass dokumentiert.

 

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