13.-16. Woche

 

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Die 13. Schwangerschaftswoche

 

Mit dem Ende der 12. SSW ist die elementare Grundentwicklungsstufe des Fetus nahezu vollständig abgeschlossen und das Training der Organe und Gliedmaßen kann beginnen. Mit Abschluss der Ausbildung der Leber produziert diese nun kleinere Mengen an Galle, die in der Gallenblase gesammelt und konzentriert werden. Schilddrüse und Bauchspeicheldrüse, die ebenfalls vollständig entwickelt sind, lagern Iod ein und bilden Enzyme, die den Energiestoffwechsel anregen. Die Bauchspeicheldrüse produziert zudem Insulin, ein für alle Wirbeltiere lebenswichtiges Proteohormon, dass für die Regulation der Traubenzuckerkonzentration im Blut und damit für die Senkung des Blutzuckerspiegels zuständig ist. Als zu diesem Zeitpunkt größtes Organ, nimmt das Gehirn weiterhin stetig an Masse zu und wird zum Ende der 13. SSW die Hirnstruktur angelegt haben. Mit fortschreitender Entwicklung des Gehirns kann der Fötus zudem erste Reflexe, die in der Regel an der schon sehr sensiblen Haut entstehen, realisieren.

 

Das Gesicht des Fötus nimmt nun mehr und mehr menschliche Züge an. Die Gesichtsknochen sind vollständig entwickelt und lassen das Profil eines kleinen Menschen erkennen. Der Fötus fängt zudem mit der 13. SSW an, für die spätere aufmüpfige Phase zu üben und schneidet Grimassen, er gähnt regelmäßig, kann die Stirn runzeln und schmatzt oder saugt am Finger, wenn dieser zufällig die Lippen berührt. Auf der Oberlippe und an den Augen werden nun feine Härchen sichtbar, die Zug um Zug in den folgenden Wochen den kompletten Körper bedecken werden. Diese so genannte Lanugobehaarung ist ein Schutz der Haut und wird bis zur Geburt wieder verschwunden sein. Die Haut Ihres Fötus ist nun schon sehr sensibel und die ersten Reflexe beginnen. Abschließend wird mit der endgültigen Ausbildung der Stimmbänder, des Stimmkopfes sowie der Stimmfalte der stimmbildende Apparat des Fötus voll funktionstüchtig und ermöglicht es, erste Laute zu erzeugen. Am Ende der 13. SSW wird Ihr Fötus bereits einen Kopfdurchmesser von 22 bis 29 Millimetern aufweisen.

 

Während Sie als werdende Mutter im ersten Schwangerschaftsdrittel höchstwahrscheinlich mit typischen Symptomen wie abrupten und starken Stimmungswechseln, morgendlicher Übelkeit oder anschwellenden Brüsten kämpften, so verändert sich dies nun langsam. Das zweite Schwangerschaftsdrittel ist für viele werdende Eltern eine schöne Zeit: sie sind noch mobil und beschwerdefrei und können sich Ihrer Vorfreude auf das Kind hingeben. Besonders die Gewissheit, die kritischen ersten Schwangerschaftswochen erfolgreich überstanden zu haben, sorgt für Zuversicht und lässt Sie in Glücksgefühlen schwelgen. Da der Bauch nun zusehends größer wird, können Nahestehende bald feststellen, dass Sie schwanger sind. Wenn nicht der Bauch die Schwangerschaft erraten lässt, wird es der berühmte Glow-Effekt einer Schwangeren sein. An diesem sind besonders die Einlagerung von extra Wasser und die verbesserte Durchblutung schuld, die der Schwangereneinen besonderen Glanz verleihen.

 

Durch die Abnahme der Übelkeit und Müdigkeit regt sich als positiver Begleiteffekt die Libido und die Lust auf Sex kehrt wieder. Da sich noch immer Paare sorgen, dass der Geschlechtsverkehr dem Kind schadet, sei auch an dieser Stelle erwähnt: Sex während der Schwangerschaft schadet weder dem Kind, noch der Mutter und alles, was keine Schmerzen bereitet und beiden Spaß macht, ist erlaubt.

 

Im Übrigen sollten Sie nun auch an das besondere Schutzbedürfnis der werdenden Mutter denken. Zu welchem Zeitpunkt Sie die Schwangerschaft Ihren Arbeitgeber bekannt geben, bleibt Ihnen überlassen. Grundsätzlich gilt aber, dass die Schwangerschaft ab deren Kenntnis dem Arbeitgeber mitzuteilen ist. Die meisten Frauen entscheiden sich daher, die ersten drei kritischen Monate abzuwarten. Es gilt hierbei jedoch der Grundsatz, dass der Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz erst von dem Moment an berücksichtigen muss, wenn er von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurde. Generell genügt die mündliche Erklärung, da eine schriftliche Form von Gesetz nicht verlangt wird. Wenn Sie sicher gehen wollen, können Sie Ihrem Arbeitgeber ein Zeugnis vom Arzt oder Ihrer Hebamme mit dem errechneten Geburtstermin vorlegen.

Nach Kenntnisnahme durch den Arbeitgeber gelten nun besondere Bedingungen. Während der gesamten Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist jedwede Kündigung unzulässig. Ebenso ist eine Kündigung, die während der Elternzeit (bis zu drei Jahre) erfolgt unwirksam. Zu den Tätigkeiten, die Schwangere nicht ausüben dürfen, gehören das regelmäßige Heben von Gegenständen, die mehr als fünf Kilo Gewicht aufweisen, das Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen, in Staub, Hitze und Lärm, Akkordarbeit sowie das Bedienen eines Beförderungsmittels nach dem dritten Monat. Darüber hinaus sind ebenso die Zeiten, in denen branchenunabhängig vor und nach der Geburt nicht gearbeitet werden darf, gesetzlich festgelegt. Das Gesetz besagt hierbei, dass eine Schwangere nach §3 des Mutterschutzgesetz ab sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung bzw. bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen von der Arbeitspflicht zu befreien ist.

 

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