Anamnese

 

Anamnese

Die Anamnese (griechisch anámnēsis für Erinnerung) ist das Ergebnis einer systematischen Befragung von Patienten, deren Dokumentation im Rahmen einer ärztlichen Tätigkeit erfolgt. Die Anamnese erfasst hierbei alle aktuellen Beschwerden, stellt besondere Dispositionen wie Allergien heraus, dokumentiert die Lebensumstände, hält die gesundheitliche Vorgeschichte des Patienten fest und bewertet das genetische Risiko des Patienten. Die ermittelten Ergebnisse werden in einer so genannten „Leidensgeschichte“ zusammengefasst.
 
Je nach Gegenstand der Befragung erfolgt eine Einteilung der Anamnese in die Bereiche: soziale Anamnese, Familienanamnese, somatische Anamnese und psychische Anamnese. Hinsichtlich des medizinischen Fachgebietes der Befragung wird die Anamnese wiederum in die Bereiche gynäkologische Anamnese, kardiologische Anamnese usw. unterteilt. Die Feststellung der Schwangerschaft per Anamnese fällt hierbei in den Bereich der somatischen Anamnese.

Im Regelfall ist die Anamnese ein Teil einer spezifischen Untersuchung. Im Rahmen der ärztlichen Sorgfaltsplicht wird die Anamnese jedoch  immer vor, spätestens jedoch während einer medizinischen Untersuchung erhoben. Damit fungiert die Anamnese als Grundlage und Voraussetzung für weiterführende sachgerechte Therapien.

Ziel der Anamnese ist es, durch eine sorgsame Erfassung von Daten weiterführende diagnostische Maßnahmen zu ermöglichen. Darüber hinaus dient sie der Beobachtung des Patienten, der zusätzlichen Erkenntnissammlung (beispielsweise psychische Grundhaltung) sowie der Inspektion eines Patienten (Atemgeräusche, Körperhaltung, Gesichtsfarbe, usw.)