Abbruch/Abort
Ein Schwangerschaftsabbruch bedeutet das Ende der Schwangerschaft.
Ein Abort kann nur dann straffrei vorgenommen werden, wenn aus medizinischer Sicht entweder Gefahr für das Leben der Mutter oder des Kindes besteht oder eine kriminologische Notwendigkeit vorliegt (bspw. Vergewaltigung).
Für straffreie Abbrüche gilt keine gesetzliche Frist, bis wann der Abbruch vorgenommen werden muss. Liegt keine der obigen Bedingungen vor, kann der Eingriff zum Abbruch innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis auf Grundlage der so genannten Beratungsregelung vorgenommen werden. Gemäß den Beratungsregeln ist es aber notwendig, dass die Schwangere vor dem Abbruch über eine Bescheinigung verfügt, die sie sich vorher bei einer Schwangerenkonfliktberatung holen muss.
Nach Erhalt der Bescheinigung muss die Schwangere 3 Tage warten, bis der Eingriff per Absaugmethode oder Abtreibungspille durchgeführt werden kann. Ist die Schwangere zudem unter 16, bedarf es einer zusätzlichen Einverständniserklärung von mindestens einem Elternteil. Im Übrigen trägt die Schwangere alle entstehenden Kosten des Eingriffs selbst.