Kosten


Was muss Ihre Krankenkasse beitragen?


Wenn es um die Kosten für einen Reproduktionsmedizinischen Eingriff geht, stellen sich in der Regel 2 Fragen: Welche Kosten werden mir entstehen und welchen Anteil davon wird die Krankenkasse übernehmen bzw. welchen Anteil muss ich selbst tragen?

Für die gesetzliche Krankenversicherung wurde vom Gesetzgeber das Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz  erlassen, welches am 01.01.2004 in Kraft trat. Dieses regelt detailliert, welche Kosten und Behandlungen durch die GKV übernommen werden müssen. Im groben bedeutet dies, dass:
 

1. Der Höchstsatz für die Gegenfinanzierung eines reproduktionsmedizinischen Eingriffes 50% der Behandlungs- und Medikamentenkosten beträgt. Im Detail bedeutet dies, dass die Höhe der Gegenfinanzierung zwischen 0% und 50% liegt und die GKV frei entscheiden kann, welchen Satz Sie Ihnen gewährt. Im schlimmsten Fall könnte dies in der Ablehnung einer Kostengegenfinanzierung münden.

2. Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung Kosten anteilig übernommen, gelten diese für eine bestimmte Anzahl von Versuchen über einen begrenzten Zeitraum. Für eine Insemination ohne hormonelle Stimulation werden max. 8 Versuche, mit hormoneller Stimulation max. 3 Versuche übernommen. Die Höchstversuchsanzahl für die IVF und ICSI wurde auf 3 Versuche festgelegt. In der Regel gelten die Bewilligungen der Anträge für einen Zeitraum von 1 Jahr. Abweichende Fristen könnten theoretisch möglich sein. Informieren Sie sich daher am besten bei Ihrer Krankenkasse zu eventuell abweichenden Fristen.

3. Sämtliche Kosten, die im Rahmen der Diagnose der Ursachen für den unerfüllten Kinderwunsch anfallen, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dies gilt ebenso für reproduktions-medizinische Verfahren, die mit einer rein medikamentösen Behandlung durchgeführt werden.

Jedoch müssen Sie für eine anteilige Kostenübernahme die folgenden Bedingungen erfüllen:

- Der behandelnde Arzt muss bescheinigt, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg der geplanten Maßnahme besteht
- Das Paar muss verheiratet sein
- Die Frau darf das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben
- Der Mann darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 
- Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein
- Ei- und Samenzellen dürfen nur vom behandelten Paar stammen
- Eine Beratung über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte des reproduktionsmedizinischen Eingriffes durch einen Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt muss stattgefunden haben

Für die privaten Krankenkassen existieren im Unterschied zur GKV keine gesetzlichen Regelungen. Die Kostenübernahme richtet sich hier ausschließlich nach Ihren im Vertrag festgelegten Regelungen. Schauen Sie sich Ihren Vertrag daher genauestens an und informieren Sie sich im Zweifel beim Berater des Vertrauens. In der Praxis wird aus diesem Aspekt heraus vor der eigentlichen Behandlung von vielen privaten Krankenkassen ein vorgefertigter Fragenkatalog an den behandelnden Arzt geschickt. Auf Grund der Beantwortung der Fragen kann sich die private Krankenkasse ein Bild ausmalen und Ihnen einen entsprechenden Kostenvoranschlag zukommen lassen.

Sollte der Fall bestehen, dass Sie oder Ihr Partner unterschiedlichen Krankenversicherungen (privat und gesetzlich) angehören, muss ebenfalls im Einzelfall entschieden werden, welche Kosten übernommen werden. Auf jeden Fall sollten Sie vor der Entscheidung für eine Behandlung mit beiden Parteien sprechen.


Welche Kosten fallen für die verschiedenen Behandlungen an?


Da die Kosten für eine reproduktionsmedizinische Behandlung je Arztpraxis und der verabreichten Medikamente variieren, können nachfolgend lediglich Richtwerte angegeben werden. Der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ) gab die Kosten für eine reproduktionsmedizinische Behandlung inklusive Medikamente im Jahr 2007 mit folgenden Werten an:

- IVF-Behandlung durchschnittlich 3.000 Euro
- ICSI-Behandlung im durchschnittlich 3.600 Euro
- Insemination im natürlichen Zyklus durchschnittlich 200 Euro
- Insemination mit zusätzlicher Hormoneinnahme bis zu 1.000 Euro

- GIFT mit Hormonbehandlung zu 1.500 Euro

Zu den oben genannten Behandlungen können Sie weitere Zusatzdienstleistungen des behandelnden Arztes in Anspruch nehmen. Diese werden nicht durch die Krankenkasse gegenfinanziert und müssen persönlich beglichen werden. Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl der möglichen Dienstleistungen:

- Schlüpfhilfe um 150 Euro
- TESE-Aufbereitung um 400 Euro

- Blastozystentransfer zwischen 400 und 700 Euro
- Kryokonservierung von Eizellen zwischen 200 und 500 Euro
- Kryolagerung von Eizellen um 150 Euro
- Kryokonservierung von Spermien um 250 Euro
- Kryokonservierung von Hoden- oder Eierstocksgewebe 200-400 Euro
- Polkörper-Diagnostik von 400 bis 2000 Euro
- In-vitro-Maturation ab 500 Euro

Natürlich gibt es darüber hinaus weitere Dienstleistung. Zu diesen können Sie gern Ihren behandelnden Arzt befragen.