Welche Formalitäten und Aufgaben Sie vor und nach der Geburt erledigen müssen
Einerseits ist die Schwangerschaft ein freudiges Erlebnis mit vielen neuen und spannenden Momenten, andererseits kann sie aber auch in Stress ausarten, wenn Ihnen die zu erledigende Formalitäten und Aufgaben bewusst werden. So ist es unter anderem notwendig, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen, einen Geburtsort zu wählen oder die Erstausstattung für Ihr Kind zu beschaffen. Damit Sie dabei keinen wichtigen Punkt außer Acht lassen, haben wir Ihnen einen „to do“-Liste zusammengestellt.
Am Anfang der Schwangerschaft:
Sobald Ihnen die Schwangerschaft bekannt wurde, spätestens aber mit Stellung der Anamnese durch Ihren Arzt, müssen Sie den Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin in Kenntnis setzen.
Ab der 7./8. Schwangerschaftswoche fallen planmäßig die ersten Vorsorgeuntersuchungen zur Schwangerschaft an. Die genauen Termine sind individuell zu setzen und daher in einem Gespräch mit dem zuständigen Arzt zu klären.
Alternativ zur Vorsorgeuntersuchung beim Arzt, können Sie auch eine Hebamme für diese Dienste in Anspruch nehmen. Sollten Sie dies wünschen, müssen Sie vorher eine geeignete Hebamme finden.
In der Mitte der Schwangerschaft:
Zunächst sollten Sie überlegen, ob Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen möchten. Je nachdem, ob Sie diesen allein oder mit Ihrem Partner besuchen möchten, sollten Sie einen geeigneten Anbieter suchen. Bedenken Sie dabei, dass der Kursstart sinnvollerweise zu Beginn des sechsten Monats liegen sollte.
Darüber hinaus sollten Sie entscheiden, ob Sie Ihr Kind einer Klinik, im Geburtshaus oder per Hausgeburt zur Welt bringen möchten. Von Ihrer Entscheidung hängt ab, welche Aufgaben Sie erledigen müssen: Bei einer Klinikgeburt müssen Sie ein Krankenhaus finden und sich anmelden; im Geburtshaus müssen Sie sich ebenfalls anmelden und unter Umständen eine persönliche Geburtshebamme bestimmen, für eine Hausgeburt müssen Sie eine speziell ausgebildete Hebamme suchen und eine Reihe an Geburtsutensilien beschaffen. (detaillierte Informationen zum jeweiligen Geburtsort finden Sie auch hier).
Den meisten Schwangeren steht von Gesetztes wegen Mutterschaftsgeld zu. Festangestellte beispielsweise erhalten während der Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse; Privatversicherte oder Familienversicherte bekommen das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Hausfrauen hingegen erlangen keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Informieren Sie sich deshalb, ob Ihnen Mutterschaftsgeld zusteht und wo Sie es beantragen müssen. (Mehr Informationen zum Mutterschaftsgeld finden Sie hier)
Schwangere, die nach der Geburt nur wenige Wochen bis maximal ein Jahr zu Hause zu bleiben wollen, sollten sich frühzeitig um eine Tagesmutter bzw. die Beantragung eines Krippenplatzes kümmern. Entsprechende Verzeichnisse finden Sie beim zuständigen Jugendamt.
Erstgebärende sind im Umgang mit dem Säugling häufig unbedarft. Auf Grund dessen empfiehlt sich die Anmeldung bei einem Säuglingspflegekurs, wo Sie unter anderem lernen, wie das Baby gehalten und getragen wird; wie Haut, Haare, Ohren und Nägel gepflegt werden; was beim Baden zu beachten ist, welches Beruhigungstricks funktionieren oder was beim Stillen bzw. der Flaschenernährung zu beachten ist.
Werdende Väter, die Ihr Kind die erste Zeit nach der Geburt begleiten möchten, sollten bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig Urlaub beantragen.
Am Ende der Schwangerschaft:
Planen Sie das Kinderzimmer und richten Sie es ein. Welche Erstausstattung Sie für das Baby besorgen, ist Ihnen überlassen, eine hilfreiche Checkliste finden Sie hier.
Holen Sie Ihre Anträge für Kinder- und Elterngeld bei der zuständigen Stelle und füllen Sie diese so weit wie möglich aus. Achten Sie dabei darauf, das das Elterngeld rechtzeitig schriftlich beantragt werden muss, weil es rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats geleistet wird, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingetroffen ist. Den Elterngeldantrag erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle, deren Sitz je nach Bundesland variiert. Den Kindergeldantrag erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Beachten Sie dabei, dass die Bearbeitungsdauer durchschnittlich drei bis sechs Wochen dauert, wobei die endgültige Dauer stark von der Anzahl der Kindergeldanträge sowie der Sachbearbeiter und deren Verteilung abhängt.
Falls Sie bis zum letzten Drittel der Schwangerschaft noch keine Hebamme gefunden haben, sollten sich Sie jetzt eine für die Geburtsnachsorge suchen.
Werdende Väter, die eine Elternzeit planen, sollten diese bis spätestens sieben Wochen vor deren eigentlichem Beginn beantragen.
Spätestens sechs bis sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sollte ebenso der Klinikkoffer gepackt und zur Mitnahme bereit stehen. Was in einen Klinikkoffer gehört, können Sie hier nachlesen.
Prüfen Sie auch, wie Ihr Kind nach der Geburt versichert werden soll (familienversichert oder privatversichert). Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Versicherungsmodellen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Kurz vor der Geburt (etwa sechs bis sieben Wochen) müssen Sie die Bescheinigung Ihres Gynäkologen mit dem voraussichtlichen Geburtstermin zwecks Mutterschaftsgeldes bei Ihrer Krankenkasse abgeben.
Zwei bis drei Wochen vor der Geburt sollten Sie sich um eine Transportmöglichkeit zum Geburtsort kümmern und eventuell einen Babysitter für ältere Geschwister (während Ihrer Abwesenheitszeit) organisieren.
Sollten Mutter und Vater nicht verheiratetet sein, müssen Sie eine Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt beziehungsweise Jugendamt beantragen.
Nach der Geburt stehen für das Kind die Untersuchungen U2 und U3 an, die durch einen Kinderarzt durchgeführt werden. Einen entsprechenden Arzt müssen Sie selbst finden.
Nach der Geburt:
Binnen Frist von einer Woche nach der Geburt müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes vom Standesamt in mindestens vierfacher Ausfertigung ausstellen lassen. Die dafür notwendigen Unterlagen können Sie beim zuständigen Standesamt erfragen.
Bei Ihrer Krankenkasse sollten Sie zeitnah die gewünschte Versicherung für Ihr Kind beantragen. Die entsprechenden Versicherungsmodelle sollten Sie bereits im letzten Schwangerschaftsdrittel nachgefragt haben und nun nur noch beauftragen müssen.
Für Mütter mit einem Anspruch auf Mutterschaftsgeld wird es kurz nach der Geburt Zeit, Ihren Antrag (inklusive Geburtsurkunde) an das Bundesversicherungsamt oder die Krankenkasse zu schicken.
Ihren Antrag auf Elterngeld (inklusive einem Exemplar der Geburtsurkunde, die Bescheinigung der Krankenkasse und des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld sowie eine Einkommenserklärung) sollten Sie spätestens 1 Woche nach der Geburt an die Elterngeldstelle schicken.
Ihren Antrag auf Kindergeld müssen Sie inklusive einer Ausfertigung der Geburtsurkunde an die Bundesagentur für Arbeit schicken
Vergessen Sie auch nicht, Ihr Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden und einen Pass zu beantragen. Die dafür notwendigen Dokumente wird Ihnen Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt mitteilen.
Sinnvoll ist es auch, sich für einen Rückbildungskurs anmelden. Entsprechende Angebote kann Ihnen Ihre Hebamme oder der betreuende Arzt nennen.
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