Um eine künstliche Befruchtung vornehmen zu können werden durch den Gesetzgeber diverse Regelungen getroffen und als Grundlage vorausgesetzt. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Es muss eine Aussicht auf Erfolg der geplanten Maßnahme bestehen
- Das Paar muss verheiratet sein (Vorgabe des Arztes)
- Die Frau darf das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben, damit eine Kostengegenfinanzierung durch die Krankenkasse möglich ist. Bei Eigenfinanzierung darf die Frau älter sein
- Die Frau muss gegen Röteln immun sein
- Die Frau muss HIV-negativ sein
- Der Mann darf das 50. Lebensjahr nicht vollendet haben, damit eine Kostengegenfinanzierung durch die Krankenkasse möglich ist. Bei Eigenfinanzierung darf der Mann älter sein
- Der Mann muss HIV-negativ sein
- Beide Partner dürfen nicht jünger als 25. Jahre sein
- Ei- und Samenzellen dürfen nur vom behandelten Paar verwendet werden
- Nach einer Geburt ergibt sich erneut ein Anspruch auf Behandlung
- Das Einfrieren von Embryonen ist keine Kassenleistung