Bekanntgabe der Schwangerschaft

 

Bekanntgabe der Schwangerschaft

Die Schwangerschaft dauert von der Empfängnis bis zur Geburt durchschnittlich 266 Tage, also 38 Wochen. Der werdenden Mutter bleibt damit jede Menge Zeit, die Bekanntgabe der Schwangerschaft zu planen und diese offiziell zu verkündigen. Wann Sie die freudige Nachricht der Familie und Freunde bekannt geben sollten und ob der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfahren muss, können Sie gern nachfolgend lesen.

 

Familie und Freunde

Wann der richtige Zeitpunkt für das „Coming out“ gekommen ist, sollten jede Schwangere für sich selbst entscheiden.

Die meisten Frauen verkünden ihren Umstand nach dem dritten Schwangerschaftsmonat. Der Zeitpunkt ist hierbei bewusst gewählt, denn im Verlauf der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft bildet der Fötus alle lebenswichtigen Organe sowie die Gliedmaßen. Und gerade in dieser Phase ist das Risiko besonders hoch ein Fehlgeburt zu erleiden (das Abortrisikos liegt bei ca. 15 Prozent), denn Mutter Natur tendiert bei Fehlentwicklungen fast immer zu einem Abbruch der Schwangerschaft. Nicht zuletzt deswegen vermeiden die Meisten Schwangeren die Bekanntgabe vor der zwölften Woche.
 
Andere Frauen wiederum zögern die Bekanntgabe der Schwangerschaft so lange heraus, bis der Babybauch unmissverständlich die geänderte Familiensituation verkündet. Wieder andere Frauen können mit Ihrem Geheimnis nicht hinter dem Berg halten und verkünden die Nachricht zu einem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft (meist nach dem positiven Schwangerschaftstest).

Letztendlich können aber nur Sie selbst entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist. Falls Sie Angst haben oder andere Gründe gegen eine Bekanntgabe sprechen, warten Sie ruhig. Irgendwann werden Sie sich sicher genug fühlen. Unser Rat für Sie: Folgen Sie Ihrem Instinkt!

Arbeitgeber

Von Gesetzes wegen ist eine Schwangere nicht verpflichtet, die Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber bis zu einem bestimmten Termin anzuzeigen. Dennoch sollten Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, denn schließlich wird dieser Ihre Vertretung planen wollen. Viel wichtiger ist aber, dass Schwangere besondere Rechte besitzen.

So besagt unter anderem das Kündigungsverbot, dass Schwangeren vom Beginn der Schwangerschaft an bis vier Monate nach der Entbindung kündigungsgeschützt sind. Um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen, gilt darüber hinaus ein Verbot für Aufgaben, die mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Dämpfen, Gasen, Staub, Hitze oder Kälte in Zusammenhang stehen. Auch ist es werdenden Müttern verboten Akkordarbeit- oder Fließbandarbeit durchzuführen. Sollte die Schwangere ständig stehen, erwächst einen Anspruch auf Ruhepausen im Sitzen und umgekehrt bei hauptsächlich sitzenden Arbeiten ein Recht auf Unterbrechung der Arbeit zwecks Entspannung.

Spätestens drei bis vier Monate vor dem letzten Arbeitstag sollten Sie ein zweites Gespräch suchen. In diesem klären Sie das weitere Verfahren, also die Details zur Babypause und zum Wiedereinstieg. Gerade in größeren Unternehmen ist es sinnvoll, mithilfe der Personalabteilung zu sondieren, welche Arbeitsmodelle die Firma anbietet. Wichtig ist bei allen Entscheidungen, dass Sie diese nicht nur mündlich aushandeln, sondern bestenfalls schriftlich fixieren. Für den Wiedereinstieg gilt: Sie können bis zu drei Jahre aussteigen – je schneller Sie zurückkommen, desto einfacher ist der Einstieg.
 
Wie Sie sehen, ist es nicht zwingend notwendig, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Aus Sicht des Mutterschutzes und vor allem für den Wiedereinstieg ist jedoch sinnvoll, den Arbeitgeber so zeitig wie möglich an der eignen Seite zu wissen.

 

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