Geburtsspezial - 25 Fragen zur Geburt (3)

 

Geburtsspezial - 25 Fragen zur Geburt (3)

Im zweiten Teil unseres Spezials haben wie Ihnen dargelegt, was passiert, wenn der Geburtstermin überschritten wird, die Fruchtblase unverhofft platzt oder das Kind in Steißlage liegt, ob Mehrlingsgeburten gefährlich sind und ab wann Kinder als Frühgeburt gelten bzw. als Frühchen bezeichnet werden. Erfahren Sie jetzt im dritten Teil unserer Serie weitere spannende Fragen, Fakten und Antworten rund um die Geburt.

 

(11) Gibt es im Kreissaal etwas zu essen?

Üblicherweise sind Kreißsäle von der Essensversorgung des Krankhauses ausgeschlossen. Sollten Sie dennoch eine Verpflegung wünschen, ist es ratsam, Ihren Bedarf im Vorfeld der Geburt mit dem Krankenhaus zu besprechen. Alternativ können Sie auch Essen von zuhause mitbringen oder Ihren Partner im Notfall zum Krankenhauskiosk schicken. Für die Energieversorgung des gestressten Körpers eignen sich dabei vor allem Müsliriegel, kohlehydratreiches Trockenobst, frisches Obst oder energiereiche Lebensmittel wie Müsli und griechischer Joghurt.

(12) Sind Handys im Kreissaal zugelassen?

Ob das Handy im Kreissaal zugelassen ist, hängt von der Vorschrift des jeweiligen Krankenhauses ab. In diesem Zusammenhang hat sich die Ansicht der Betreiber in den letzten Jahren zwar ein wenig geändert, jedoch herrscht in den meisten Krankenhäusern ein offizielles Handyverbot. Lediglich bei Gebärenden wird ein Auge zugedrückt, sodass die Nutzung des Mobiltelefons meist nur dann untersagt ist, wenn Funkwellen die Messung des CTGs oder anderer empfindlicher Geräte beeinträchtigen. Tatsächlich werden Sie höchstwahrscheinlich auch erst ein Foto machen, wenn Ihr Nachwuchs das Licht der Welt erblickt hat.

(13) Was passiert, wenn ich während der Geburt auf Toilette muss?

Ob Sie auf Toilette gehen können oder nicht, hängt unter anderem vom Voranschreiten der Geburt sowie dem Anschluss an technische Geräte (meist zur Überwachung) ab. Daraus schlussfolgernd können Sie theoretisch so lange auf Toilette gehen, wie es entweder die Wehen zulassen oder Sie nicht am CTG oder an einem Tropf mit schmerzlindernden Mitteln hängen. Falls Sie den Weg zur Toilette antreten können, ist diese meist nicht weit, denn moderne Gebärzimmer verfügen fast immer über eine eigene Toilette. Und den früher so beliebten Blasenkatheter gibt es zum Glück seit Jahren nicht mehr.

(14) Ist ein Kaiserschnitt besser für das Baby als eine normale Geburt?

Die Frage lässt sich weder so richtig mit „ja“, noch eindeutig mit einem „nein“ beantworten. Denn auf der einen Seite ist ein Kaiserschnitt mit weniger Risiken für das Kind, geringeren Schmerzen für die Mutter, einer einfacheren Geburtsplanung und weniger psychologischem Stress verbunden. Auf der anderen Seite sind die postoperativen Komplikationen und Schmerzen bei einem Kaiserschnitt jedoch höher, der Aufenthalt in der Klinik länger und es können psychologischen Folgen auftreten, da die werdende Mutter nicht dasselbe Geburtserlebnis hat, wie wenn Sie das Kind durch eigene Kraft herauspresst.

(15) Darf der Partner immer zur Geburt anwesend sein?

Gemäß Statistik sind bei der ersten Geburt rund 90 Prozent und bei der zweiten Geburt noch circa 86 Prozent der werdenden Väter anwesend. Ein Recht auf Anwesenheit besitzt der Vater (oder eine dritte Person) nicht, da der Kreissaal keine öffentliche Einrichtung darstellt. Sollten die Schwangere zudem wollten, dass Ihr (Geburts-)Partner nicht mit in den Kreißsaal kommt, kann Sie Ihn jederzeit des Kreißsaals verweisen. In den allermeisten Fällen stellt sich die Frage aber nicht, da beide den Moment der Geburt gemeinsam erleben möchten.