Formalien rund um die Geburt (2)

 

Formalien rund um die Geburt (2)

Im ersten Teil unserer Serie konnten Sie bereits erfahren, warum die Geburtsurkunde das wichtigste Dokument nach der Geburt ist, wann die Elternzeit beginnt und wie Sie mehr vom Gehalt durch den Kinderfreibetrag haben.

Erfahren Sie nun im zweiten Teil, was Sie bei der Krankenversicherung des Kindes beachten müssen, welche Aufgaben im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung auf Sie zukommen und was es zum Thema Elterngeld zu wissen gilt.

 

Die Krankenversicherung

Die gute Nachricht vorweg: selbst wenn das Kind vor dem errechneten Geburtstermin zur kommt, ist es automatisch krankenversichert. Aber auch wenn es sich um einen Automatismus handelt, sollten Sie dennoch ihre Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt über den Familienzuwachs informieren.

Für den Fall, dass beide Eltern bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wird das Kind automatisch bei einem der beiden Partner (Sie bestimmen) familienversichert. Der Nachweis erfolgt hierbei mittels Geburtsurkunde.

Sind beide Partner hingegen bei einer privaten Krankenkasse versichert, muss das Kind automatisch kostenpflichtig privat versichert werden. Sie müssen sich dabei nicht an eine bestimmte Krankenkassen halten, denn für ihren Nachwuchs haben Sie die freie Wahl.

Für den Fall dass ein Elternteil privat versichert ist oder sie in keiner ehelichen Gemeinschaft leben, hängt es von einer Reihe von Faktoren (beispielsweise Einkommen) ab, wo das Kind versichert wird. Am besten wenden Sie sich bei dieser Konstellation bereits im Vorfeld der Geburt an einen Versicherungsexperten.
 

Die Vaterschaftsanerkennung

Sind Sie und Ihr Partner nicht verheiratet, empfehlen Experten eine Vaterschaftsanerkennung. Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor oder nach der Geburt erfolgen. Zur Beantragung des Dokumentes müssen Sie beim Jugendamt, beim Notar oder beim Standesamt vorsprechen. Im jeweiligen Amt werden die Ausweise und Geburtsurkunden beider Elternteile sowie die schriftliche Zustimmung der Mutter verlangt. Die Vaterschaftsanerkennung wird fast immer bei Versicherungen und anderen Instituten verlangt.

Das Elterngeld

Frischgebackene Mütter und Väter haben einen Anspruch auf bis zu 14 Monate Elterngeld. Während dieser Zeit erhalten Sie im Normalfall 67 Prozent des Nettogehaltes. Die Höhe des Elterngeldes hängt vom durchschnittlichen Nettogehalt der letzten zwölf Monate vor der Geburt und von der Steuerklasse ab. Wechseln Sie deshalb am besten spätestens acht Monate vorm Geburtstermin in die richtige Steuerklasse.

Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie im Übrigen auch hier: Überblick Elterngeld

 

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