Schwangerschaftsvorsorge - Was Sie dazu wissen sollten


Die Schwangerschaftsvorsorge

 

Um die Absicherung des Krankheitsrisikos sicherzustellen, sind in Deutschland große Teile der Bevölkerung entweder in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert oder freiwillig in einer privaten Krankenversicherung (PKV) organisiert. Die Leistungen der Krankenkasse umfassen dabei Maßnahmen zur Krankheitsvorsorge, zur Behandlung von Krankheiten und zur Absicherung des Einkommensausfalls bei länger andauernden Erkrankungen. Im Bereich der Krankheitsvorsorge sichert eine Krankenkassenzugehörigkeit beispielsweise ab, dass Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten oder aber die sogenannte Schwangerschaftsvorsorge durchgeführt wird.

 

Was bedeutet Schwangerschaftsvorsorge?

Die Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet alle Leistungen, die der Gesundheitsfürsorge, der Beratung sowie der Krankheitsdiagnose vor und während der Schwangerschaft dienen. Im Vorfeld der Schwangerschaft zählen dazu Leistungen, die das medizinische Risiko einer Schwangerschaft abprüfen, die persönliche oder familiäre Krankengeschichte der Schwangeren sondieren oder die allgemeine Konstitution der Schwangeren ermitteln.

Während einer Schwangerschaft entsteht mit Stellung der Anamnese (Feststellung der Schwangerschaft) ein Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme oder einen Arzt. Der Anspruch beginnt dabei mit der offiziellen Anerkennung der Schwangerschaft und erstreckt sich bis zu einigen Wochen nach der Geburt. Die Vorsorge umfasst in der Regel alle Handlungen, die der Überwachung des Gesundheitszustandes durch regelmäßige Untersuchungen dienen, die Diagnose und Therapie, also die individuelle Untersuchung je nach Risiko der Schwangeren sowie eine ausführliche Aufklärung und Beratung der schwangeren Frau über ihren Zustand und den ihres Kindes. Bei komplikationsloser Schwangerschaft erfolgen die Vorsorgetermine zunächst in einem Abstand von vier Wochen nach Bekanntwerden der Schwangerschaft, ab der 32. Schwangerschaftswoche in einem Abstand von zwei Wochen und bei Überschreitung des Geburtstermins alle zwei Tage. Risikoschwangerschaften hingegen werden individueller behandelt, sodass die Festlegung der Vorsorgetermine im Ermessenspielraum des behandelnden Arztes liegt.

 

 

Welche Leistungen sind beinhaltet?

 

 

Welche Leistungen die Mutterschaftsvorsorge umfasst, ist in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt. Laut diesen gehören zur Betreuung der Schwangeren insbesondere die Untersuchung und Beratung während der Schwangerschaft, die frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften, eine Reihe an amnioskopischen (Fruchtwasseruntersuchungen) und kardiotokographischen Untersuchungen (Registrierung und Aufzeichnung der Herztöne), regelmäßige Ultraschalluntersuchungen sowie serologische Untersuchungen (Antigen-Antikörper-Reaktionen) auf bestehende oder überstandene Infektionen wie beispielweise Röteln, Hepatitis B, HIV oder Syphilis.

Neben den in den Mutterschaftsrichtlinien geregelten Grundleistungen können Schwangere optionale (und meist kostenpflichtige) Leistungen der Pränataldiagnostik in Anspruch nehmen. Zu deren Spektrum zählen beispielweise nicht-invasive (außerhalb des Körpers) vorgenommenen Untersuchungen wie die Nackenfaltentransparenzmessung, die Nasenbeinmessung, der 3D Ultraschall oder die Fetometrie sowie serologische Untersuchungen des mütterlichen Blutes wie beispielsweise der Triple-Test oder der Quadruple-Test. Außerdem ist es möglich, Untersuchungen hinsichtlich cromosomenbedingter Schäden durchführen zu lassen. Dafür stehen Methoden wie die Chorionzottenbiopsie, die Amniozentese oder die Nabelschnurpunktion zur Verfügung.

Wer erbringt die Leistungen?

Die Leistungen der Schwangerschaftsvorsorge können grundsätzlich bei zwei Anlaufstellen, dem behandelnden Gynäkologen oder der zuständigen Hebamme, in Anspruch genommen werden. Wer die jeweilige Leistung erbringt, liegt im Ermessensspielraum der Schwangeren. So können beispielweise Vorsorgeuntersuchungen auch zwischen Hebamme und Arzt aufgeteilt werden.

In der Praxis lassen sich viele Frauen beispielsweise von einer Hebamme betreuen, nehmen aber die drei empfohlenen Ultraschalltermine oder optionale pränataldiagnostische Tests bei einem Arzt wahr. Bei der Entscheidungsfindung ist es hilfreich, Vor- und Nachteile der Betreuung durch den Gynäkologen oder die Hebamme genauestens abzuwägen. Sollte eine normal verlaufende Schwangerschaft ohne Komplikationen vorliegen, kann eine Hebamme ohne Bedenken alle Vorsorgeuntersuchungen, inklusive der Laboruntersuchungen, durchführen. Ultraschalluntersuchungen und optionale Zusatzleistungen hingegen sind meist nur bei einem Gynäkologen oder einer Klinik möglich. Bei der Geburt selbst, besteht eine Anwesenheitspflicht der Hebamme, ein Arzt hingegen muss in Deutschland nicht zwingend zugegen sein.

 

Abschließend betrachtet scheinen beide Varianten Ihre Vor- und Nachteile zu haben. Häufiger werden jedoch Stimmen laut, dass bei der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge deutlich mehr Ultraschalluntersuchungen und optionale Tests vorgenommen werden, als eigentlich notwendig sind. Dies führt bei nicht wenigen Schwangeren zu einer Verunsicherung und bei so mancher zu einer Einstufung als Risikoschwangerschaft.

 

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