Schwangerschaftsvorsorge
Ein wichtiger Aspekt für die Gesundheit von Mutter und Kind ist die richtige Vorsorge und der regelmäßige Besuche beim Frauenarzt. Von Gesetzes wegen haben Schwangere deshalb einen Anspruch auf die sogenannte Schwangerschaftsvorsorge (Schwangerschaftsbetreuung). Diese beinhaltet neben der Beratung zur Schwangerschaft eine echte Gesundheitsfürsorge in Form von Untersuchungen vor und währen der Schwangerschaft.
Vor Eintritt der Schwangerschaft besteht zunächst die Möglichkeit der Erfassung aller medizinischen Risiken. In diesem Zusammenhang wird die Krankengeschichte der Schwangeren ermittelt, der allgemeine Gesundheitszustand geprüft, ein Blick auf eventuelle Risiken im familiären Umfeld der Schwangeren geworfen und der Einfluss von Gendefekten oder negative Auswirkungen von beispielsweise Medikamenten geprüft.
Während der Schwangerschaft besitzt jede Schwangere einen Anspruch auf Betreuung durch einen Arzt oder eine Hebamme. Zudem erhalten Frauen mit komplikationsloser Schwangerschaft das Recht, Ihren Gynäkologen/Ihre Hebamme zunächst in einem Abstand von vier Wochen aufzusuchen. Ab der 32. Schwangerschaftswoche kann der Rhythmus auf zwei Wochen verkürzt werden und mit Überschreitung des Geburtstermins alle zwei Tage betragen. Frauen mit erhöhtem Komplikationsrisiko werden intensiver betreut und erhalten einen individuellen Plan, den der zuständige Arzt abstimmt.
Zu den Untersuchungen der Schwangerschaftsvorsorge gehören neben den drei Ultraschalluntersuchungen (zwischen der 9.-12. SSW, 19.-22. SSW und der 29.–32. SSW) auch Gewichtsmessungen, Blutdruckmessungen, der Antikörpersuchtest, ein Test auf Röteln, ein Test auf Lues, die Bestimmung des Hb, ein Test auf Toxoplasmose, ein Test auf Listeriose, Untersuchungen hinsichtlich PappA und freies ß-HCG oder Untersuchung auf B-Streptokokken. Da nicht alle der genannten Untersuchungen kostenfrei sind, sollten Sie im Vorfeld eines Tests den behandelnden Arzt hinsichtlich der entstehenden Kosten konsultieren.