Um eine künstliche Befruchtung vornehmen zu können werden durch den Gesetzgeber diverse Regelungen getroffen und als Grundlage vorausgesetzt. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Es muss eine Aussicht auf Erfolg der geplanten Maßnahme bestehen
- Das Paar muss verheiratet sein (Vorgabe des Arztes)
- Die Frau darf das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben, damit eine Kostengegenfinanzierung durch die Krankenkasse möglich ist. Bei Eigenfinanzierung darf die Frau älter sein
- Die Frau muss gegen Röteln immun sein
- Die Frau muss HIV-negativ sein
- Der Mann darf das 50. Lebensjahr nicht vollendet haben, damit eine Kostengegenfinanzierung durch die Krankenkasse möglich ist. Bei Eigenfinanzierung darf der Mann älter sein
- Der Mann muss HIV-negativ sein
- Beide Partner dürfen nicht jünger als 25. Jahre sein
- Ei- und Samenzellen dürfen nur vom behandelten Paar verwendet werden
- Nach einer Geburt ergibt sich erneut ein Anspruch auf Behandlung
- Das Einfrieren von Embryonen ist keine Kassenleistung
Bei der ICSI-Behandlung handelt es sich um ein Verfahren der künstlichen Befruchtung, dass ähnlich der In Vitro Fertilisation anzusehen ist. Im Grunde genommen ist der Grobablauf bei beiden Verfahren gleich.
Zunächst wird die Frau einer hormonellen Stimulation der Eierstöcke mit dem Ziel der Bildung mehrerer Eizellen unterzogen. Nach Entnahme der Eizellen werden diese mit den Samenzellen des Mannes zusammengebracht. Im Unterschied zur IVF werden diese jedoch nicht in einem Gefäß befruchtet und beobachtet, sondern einem zusätzlich im Labor zu tätigenden Schritt unterzogen. Während dieses Schrittes wird die Samenzelle des Mannes unter dem Mikroskop direkt mit der Eizelle der Frau vereinigt. Die Samenzelle muss so nicht aus eigener Kraft in die Eizelle eindringen, was dazu führt, dass selbst bei Männern, die kaum lebensfähige Samenzellen in der Samenprobe aufweisen die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung steigt. Diese Behandlungsmethode ist sogar dann erfolgversprechend, wenn eine Samenprobe des Mannes nur noch durch die Gewinnung weniger Samenzellen aus dem Hoden durch operativen Eingriff möglich ist. Derzeit wird im Mittel mit einer Erfolgschance von bis zu 25% (abhängig von der Anzahl der rückversetzten Eizellen und max. 3) gerechnet.
Für den Einsetz der ICSI als Behandlungsmethode der künstlichen Befruchtung werden unterschiedliche Szenarien der Einschränkung der Fruchtbarkeit beim Mann bzw. der Frau vorausgesetzt. Zu diesen zählt unter anderem eine hochgradige Einschränkung der männlichen Fruchtbarkeit, fehlende Spermien im Ejakulat, verschlossenen Eileiter oder eine ausbleibenden Befruchtung im Rahmen der Insemination trotz bescheinigter guter Qualität der Spermien des Mannes bzw. der Eizelle der Frau. Für die Fälle von fehlenden Spermien oder verschlossenen Samenleitern erfolgt vor der Durchführung der ICSI eine Entnahme der Spermien direkt aus dem Hoden. Dieser Vorgang wird als TESE (testicular sperm extraction) bezeichnet.
Mögliche Risiken, die bei einer ICSI auftreten können, beziehen sich in erster Linie auf Verletzungen, die mit der Entnahme und Wiedereinsetzung der Eizellen in Verbindung stehen. Hierbei treten vereinzelt Verletzungen von Gefäßen auf, der Darm und Nerven sind ebenso potentiell gefährdet. Da jede ICSI jedoch durch eine Ultraschallkontrolle begleitet wird, sind Komplikationen eher selten und werden darüber hinaus frühzeitig erkannt.
Durch die Rückversetzung von bis zu 3 Embryonen steigt naturgemäß das Risiko einer Mehrlings- schwangerschaft. Besonders häufig sind solche Fälle bei jungen Frauen anzutreffen, sodass in der Regel bis zu einem Alter von 35 Jahren eine Rückversetzung von maximal 2 Embryonen angeraten wird. Nicht zuletzt ist das Risiko einer Eileiterschwangerschaft im Vergleich zur natürlichen Schwangerschaft deutlich erhöht. Dieses liegt bei etwa 5 Prozent.
Wie auch bei der IVF übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auf Antragstellung bis zu 50 Prozent der Medikamenten- und Arztkosten. Die Übernahme der Kosten erfolgt bis zu maximal 3 Behandlungen. Der geschätzte Eigenanteil für ein ICSI liegt bei einer 50 prozentigen Beteiligung im Mittel bei 1800 € für Behandlungskosten und Medikamente. Da jedoch die verabreichenden Medikamente variieren können und die Kosten für die Behandlung von Arzt zu Arzt unterschiedlich sind, können die Kosten nach oben deutlich zulegen. Bei einer Behandlung ohne Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse werden im Mittel 3600€ veranschlagt.
Damit eine Gegenfinanzierung durch die Krankenkasse gestattet wird, müssen jedoch verschiedene Grundbedingungen erfüllt sein. Zunächst muss durch den Arzt bescheinigt werden, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg der geplanten Maßnahme besteht. Des Weiteren müssen Sie verheiratet sein; die Frau darf das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben (gilt nur für die Kostenübernahme der Krankenkasse), der Mann darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gilt nur für die Kostenübernahme der Krankenkasse) und beide müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Darüber hinaus dürfen Ei- und Samenzellen nur vom behandelten Paar verwendet werden, es muss ein negativer HIV Status beider Partner vorliegen sowie eine Rötelimmunität bei der Frau gegeben sein. Nicht zuletzt muss eine Beratung über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der IVF durch einen Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt erfolgen. Bitte beachten Sie auch, dass das Einfrieren von Embryonen keine Kassenleistung ist.
Was ist unter der IVF zu verstehen?
IVF stellt die Abkürzung der angewandten Methode dar und steht in der Reproduktionsmedizin für die In-vitro-Fertilisation. Bei diesem Verfahren wird die Frau zunächst durch eine Hormontherapie über einen gewissen Zeitraum stimuliert. Die in dieser Zeit gebildeten Eizellen (bis zu 20 Stück) werden daraufhin via vaginale Punktion entnommen. Die Eizellen werden in einem weiteren Schritt im Labor in einem Gefäß zusammengebracht und beobachtet. Nach Eintritt der Befruchtung wachsen die Eizellen für einen gesetzlich begrenzten Zeitraum in einem Brutschrank heran. Nach ca. 2-3 Tagen in diesem werden die Eizellen via Embryotransfer in die Gebärmutter der Frau übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass pro Versuch maximal 3 Eizellen übertragen werden dürfen. Bei Frauen unter 35 Jahren wird durch den Arzt meist eine Übertragung von maximal 2 Embryonen empfohlen. Überschüssige Eier aus der Hormontherapie können bis zu einem halben Jahr eingefroren werden.
Die generelle Voraussetzung für eine Behandlung mittels IVF schreibt vor, dass zum Zeitpunkt der geplanten Schwangerschaft eine ungewollte Kinderlosigkeit vorliegend. Dementsprechend gilt als zusätzliche Voraussetzung, dass keine andere ärztliche Maßnahme dazu geeignet war, eine Schwangerschaft herbeizuführen. Für den Mann gilt, dass er zunächst nachweisen muss, dass überhaupt Spermien in ausreichender Zahl produziert werden. Sollten an dieser Stelle Störungen vorliegen, wird eine erweiterte Analyse der Probe auf Defekte oder Störungen im Erbmaterial empfohlen.
Zudem gelten die generellen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung. Diese besagen, dass neben der Einschränkung der Fruchtbarkeit Mannes oder der Frau ein maximales Alter von 50 Jahren beim Mann und 40 Jahren bei der Frau sowie ein Mindestalter von 25 Jahren bestehen. Darüber hinaus dürfen Ei- und Samenzellen nur vom zu behandelten Paar verwendet werden, es muss ein negativer HIV Test beider Partner vorliegen sowie eine Rötelimmunität bei der Frau gegeben sein.
Die Risiken und Nebenwirkungen einer IVF hängen vor allem von der Entscheidung des Arztes hinsichtlich der verabreichten Medikamente sowie der Anzahl der für die Rückübertragung vorgesehenen Embryonen ab. Diese werden Ihnen allerdings ausführlich vor Beginn der Behandlung von Ihrem Arzt erklärt.
Generell gilt, dass im Vorab durch die hormonelle Stimulierung der Eierstöcke eine Einschränkung des Wohlbefindens auftreten kann. Durch den Versuch, mehrere Eibläschen am Eierstock zum Reifen zu bringen, kann darüber hinaus ein drücken bzw. ziehen am Eierstock entstehen. Werden zu viele Eibläschen erschaffen, wird von einer Überstimulation gesprochen, die zu Schmerzen führen kann.
Nach Rückversetzung der Embryonen erhöht sich naturgemäß das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft. Je mehr Embryonen (maximal 3) zurückversetzt werden, desto höher ist die Chance auf eine Mehrlingsschwangerschaft. Zwillings- und Drillingsschwangerschaften bedeuten dabei eine erhöhte Gefahr Schwangerschaftserkrankungen und Frühgeburten zu erleiden. Nicht zuletzt besteht bei jeder Schwangerschaft die Möglichkeit, dass diese als Eileiterschwangerschaft ausgeprägt ist. An dieser Stelle müssen Sie überlegen - eine erhöhte Anzahl an Eiern steigert ebenso die Chance auf eine Schwangerschaft. Werden 3 Embryonen eingesetzt, liegt diese im Bereich von 25-30%.
Die Gefahr einer Fehlgeburt scheint nach herrschender Meinung im Rahmen der Behandlung durch eine IVF leicht erhöht. Recherchen haben ergeben, dass diese bei ungefähr 15 Prozent liegt. Im Gegensatz hierzu rangiert die Fehlgeburtenrate bei einer spontanen Schwangerschaft nur knapp unter 10 Prozent.
Für eine Behandlung im Rahmen der IVF entstehen Ihnen Kosten für die Behandlung selbst sowie für alle Medikamente die für die Hormontherapie und Nachbehandlung benötigt werden. Liegt keine Beteiligung der Krankenkasse an den Gesamtkosten vor, muss mit Kosten in Höhe von ungefähr 3000€ gerechnet werden. Die Kosten sind dabei anhängig davon, welche Medikamente verabreicht und in welcher Dosis diese benötigt werden und bei welchem Arzt die Behandlung durchgeführt wird.
Sollte sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligen, so kann die Beteiligung auf Antrag bis zu 50 Prozent betragen. Jedoch ist die Anzahl seitens der Krankenkasse auf maximal 3 Versuche beschränkt.
Welche Methode der künstlichen Befruchtung zur Anwendung kommt, liegt im Entscheidungsbereich des jeweiligen Arztes und ist abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit des Mannes bzw. der Frau.
Die derzeit am häufigsten angewandten Methoden sind:
- die Insemination
- die In Vitro Fertilisation (IVF)
- und die intracytoplasmatische Spermieneinjektion (ICSI)
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Was ist unter der Insemination zu verstehen?
Die Insemination oder auch Samenübertragung ist die derzeit am häufigsten angewandte Methode der künstlichen Befruchtung. Bei dieser Methode werden aufbereitete männliche Samen, die via Masturbation gewonnen wurden, in den Genitaltrakt der Frau, meist den Gebärmutterhals oder den Eileiter, übertragen. Der Vorteil der Methode besteht dabei in einer Verkürzung des Weges, den der Samen bis zur Eizelle zurücklegen muss und somit in einer Erhöhung der Möglichkeit der Befruchtung der Eizelle. Darüber hinaus ist die Insemination der für die Frau am wenigsten belastende Eingriff.
Eine Insemination ist seitens des Arztes immer dann anzuraten, wenn auf Seiten des Mannes eine im Vergleich zur Kontrollgruppe geringe Fruchtbarkeit des männlichen Samens festgestellt wurde. Dies bedeutet, dass durch verschiedene aufeinander folgende Tests erkannt wurde, dass entweder die Anzahl der Spermien zu gering ist oder die Spermien ansich eine zu geringe Beweglichkeit aufweisen.
Ebenso wie beim Mann, können auch auf Seiten der Frau körperliche Minderfunktionen zu einer Anwendung der Insemination führen. Die häufigsten Ursachen sind dabei Fruchtbarkeitsstörungen im Sinne eines unregelmäßigen Eisprunges oder die Undurchlässigkeit der Schleimschicht der Frau für die Spermien des Partners.
Bei den diversen Arten der Insemination unterscheidet die Reproduktionsmedizin derzeit in 3 unterschiedliche Methoden. Diese sind abhängig davon, wo die Samenzellen des Mannes im Körper der Frau untergebracht werden.
Die älteste der 3 Methoden stellt die Kappeninsemination dar. Hierbei werden die Spermien des Mannes in einer eigens dafür genutzten Kappe im Muttermund der Frau platziert. Die Kappe enthält hierbei die Flüssigkeit des Ejakulates sowie die durch den Arzt aufbereitete Spermaprobe des Mannes. Nach einer durch den Arzt festzulegenden Zeit, in welches den Spermien die Möglichkeit gegeben wird sich im Muttermund auszubreiten, wird die Kappe durch die Frau selbstständig entfernt.
Erfahrungen zeigen, dass die Erfolgschancen dieser Art der Insemination eher sehr gering sind und der Aufwand in keinerlei Relation zum Ergebnis steht. Aus diesem Grunde wird diese Methode in den meisten Praxen nicht mehr angewandt.
Die zweite und am häufigsten angewandte Methode ist die Intrauterine Insemination (IUI). Bei dieser Methode wird die Spermaprobe des Mannes zunächst im Labor aufbereitet. In einem weiteren Schritt wird die eigentliche Insemination durchgeführt, indem die Samenzellen des Mannes mittels eines Katheters direkt in die Gebärmutter gespritzt werden. Der Zeitpunkt der Anwendung ist dabei abhängig vom Eisprung der Frau. Die Samenprobe des Mannes wird erst dann in die Gebärmutter der Frau eingebracht, wenn der Eisprung erfolgt ist.
Die Erfolgschancen der intrauterinen Insemination hängen dabei stark von der Qualität der Samenprobe ab. Über den Daumen lässt sich feststellen: je höher die Anzahl der Spermien ist, desto bessere Aussicht besteht auf Erfolg. Generell sei jedoch angemerkt, dass die Erfolgschance einer „normalen“ Schwangerschaft um die 30% liegt. Je Zyklus ist laut Statistik bei einer Intrauterinsichen Insemination eine Erfolgschance von 5-20% anzunehmen.
Bei der dritten Methode der Insemination handelt es sich um die Intratubare Insemination (ITI). Bei dieser Methode wird analog der obigen Methode der Samen des Mannes zunächst aufbereitet. Im Gegensatz zur Intrauterinsichen Insemination wird der Samen jedoch nicht in die Gebärmutter, sondern in den Einleiter der Frau gespritzt. Sinn dieser Art der Insemination soll es sein, den Weg der Samen zu Ei soweit wie möglich zu verkürzen und dementsprechend eine höhere Schwangerschaftsrate zu erreichen. Genaue Angaben über Erfolgschancen der Intratubare Insemination sind derzeit nicht zu erhalten. Es wird aber geschätzt, dass die Erfolgschance analog der Intrauterinsichen Insemination anzumehmen ist.
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Medikamenten- und Arztkosten. Für den Fall, dass die Insemination ohne hormonelle Stimulation sattfindet, bewilligen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 8 Versuche. Für den Fall der Insemination mit hormoneller Stimulation werden bis zu 3 Inseminationen übernommen. Der Eigenanteil der Kosten übersteigt hierbei kaum die 200€ Grenze für eine Insemination ohne hormonelle Stimulation. Sollten Sie eine Insemination mit zusätzlicher Hormoneinnahme in Anspruch nehmen, müssen Sie mit Kosten von bis zu 1.000€ rechnen.
Um eine Insemination durch die Krankenkasse gegenfinanziert zu bekommen müssen jedoch diverse Grundbedingungen erfüllt sein. Sie müssen verheiratet sein; es dürfen keine fremden Eizellen/Samenzellen verwendet werden, beide Partner müssen einen negatives Aids Test haben, beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein, die Frau darf nicht älter als 40 Jahre sein und es muss ein genehmigungspflichtiger Behandlungsplan des Arztes vorliegen.