In Vitro Fertilisation (IVF)

 

Was ist unter der IVF zu verstehen?

 

IVF stellt die Abkürzung der angewandten Methode dar und steht in der Reproduktionsmedizin für die In-vitro-Fertilisation. Bei diesem Verfahren wird die Frau zunächst durch eine Hormontherapie über einen gewissen Zeitraum stimuliert. Die in dieser Zeit gebildeten Eizellen (bis zu 20 Stück) werden daraufhin via vaginale Punktion entnommen. Die Eizellen werden in einem weiteren Schritt im Labor in einem Gefäß zusammengebracht und beobachtet. Nach Eintritt der Befruchtung wachsen die Eizellen für einen gesetzlich begrenzten Zeitraum in einem Brutschrank heran. Nach ca. 2-3 Tagen in diesem werden die Eizellen via Embryotransfer in die Gebärmutter der Frau übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass pro Versuch maximal 3 Eizellen übertragen werden dürfen. Bei Frauen unter 35 Jahren wird durch den Arzt meist eine Übertragung von maximal 2 Embryonen empfohlen. Überschüssige Eier aus der Hormontherapie können bis zu einem halben Jahr eingefroren werden.

 

Wann wird die IVF als Behandlungsmethode eingesetzt?

 

Die generelle Voraussetzung für eine Behandlung mittels IVF schreibt vor, dass zum Zeitpunkt der geplanten Schwangerschaft eine ungewollte Kinderlosigkeit vorliegend. Dementsprechend gilt als zusätzliche Voraussetzung, dass keine andere ärztliche Maßnahme dazu geeignet war, eine Schwangerschaft herbeizuführen. Für den Mann gilt, dass er zunächst nachweisen muss, dass überhaupt Spermien in ausreichender Zahl produziert werden. Sollten an dieser Stelle Störungen vorliegen, wird eine erweiterte Analyse der Probe auf Defekte oder Störungen im Erbmaterial empfohlen.


Zudem gelten die generellen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung. Diese besagen, dass neben der Einschränkung der Fruchtbarkeit Mannes oder der Frau ein maximales Alter von 50 Jahren beim Mann und 40 Jahren bei der Frau sowie ein Mindestalter von 25 Jahren bestehen. Darüber hinaus dürfen Ei- und Samenzellen nur vom zu behandelten Paar verwendet werden, es muss ein negativer HIV Test beider Partner vorliegen sowie eine Rötelimmunität bei der Frau gegeben sein. 

 

Welche Risiken können entstehen?

 

 

Die Risiken und Nebenwirkungen einer IVF hängen vor allem von der Entscheidung des Arztes hinsichtlich der verabreichten Medikamente sowie der Anzahl der für die Rückübertragung vorgesehenen Embryonen ab. Diese werden Ihnen allerdings ausführlich vor Beginn der Behandlung von Ihrem Arzt erklärt.


Generell gilt, dass im Vorab durch die hormonelle Stimulierung der Eierstöcke eine Einschränkung des Wohlbefindens auftreten kann. Durch den Versuch, mehrere Eibläschen am Eierstock zum Reifen zu bringen, kann darüber hinaus ein drücken bzw. ziehen am Eierstock entstehen. Werden zu viele Eibläschen erschaffen, wird von einer Überstimulation gesprochen, die zu Schmerzen führen kann.


Nach Rückversetzung der Embryonen erhöht sich naturgemäß das Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft. Je mehr Embryonen (maximal 3) zurückversetzt werden, desto höher ist die Chance auf eine Mehrlingsschwangerschaft. Zwillings- und Drillingsschwangerschaften bedeuten dabei eine erhöhte Gefahr Schwangerschaftserkrankungen und Frühgeburten zu erleiden. Nicht zuletzt besteht bei jeder Schwangerschaft die Möglichkeit, dass diese als Eileiterschwangerschaft ausgeprägt ist. An dieser Stelle müssen Sie überlegen - eine erhöhte Anzahl an Eiern steigert ebenso die Chance auf eine Schwangerschaft. Werden 3 Embryonen eingesetzt, liegt diese im Bereich von 25-30%.


Die Gefahr einer Fehlgeburt scheint nach herrschender Meinung im Rahmen der Behandlung durch eine IVF leicht erhöht. Recherchen haben ergeben, dass diese bei ungefähr 15 Prozent liegt. Im Gegensatz hierzu rangiert die Fehlgeburtenrate bei einer spontanen Schwangerschaft nur knapp unter 10 Prozent.

 

Welche Kosten entstehen für die IVF?

 

Für eine Behandlung im Rahmen der IVF entstehen Ihnen Kosten für die Behandlung selbst sowie für alle Medikamente die für die Hormontherapie und Nachbehandlung benötigt werden. Liegt keine Beteiligung der Krankenkasse an den Gesamtkosten vor, muss mit Kosten in Höhe von ungefähr 3000€ gerechnet werden. Die Kosten sind dabei anhängig davon, welche Medikamente verabreicht und in welcher Dosis diese benötigt werden und bei welchem Arzt die Behandlung durchgeführt wird.


Sollte sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligen, so kann die Beteiligung auf Antrag bis zu 50 Prozent betragen. Jedoch ist die Anzahl seitens der Krankenkasse auf maximal 3 Versuche beschränkt.

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