Fliegen in der Frühschwangerschaft

 

Fliegen in der Frühschwangerschaft

Mit dem Baby im Bauch eine Reise anzutreten, ist in den meisten Fällen kein großes Problem. In mancher Situation kann es aber ratsam sein, die Reise zu verschieben oder abzusagen, denn insbesondere in der Frühschwangerschaft sind die Risiken einer Fehlgeburt hoch. Welche Faktoren Sie bei Ihrer Entscheidung bedenken sollten, welche Argumente für und welche Argumente gegen eine Flugreise sprechen, können Sie deshalb nachfolgend lesen.

 

Die gute Nachricht vorweg: Normalerweise können Sie eine Flugreise bis ins späte zweite Schwangerschaftsdrittel hinein planen. Sollten Sie eine solche Absicht hegen, empfiehlt es sich vor dem Antritt der Reise Rücksprache mit dem Frauenarzt oder der Hebamme zu hallten. Denn nicht selten sprechen in der Frühschwangerschaft ärztliche Einwände oder Bedenken eine tragende Rolle.

Argumente gegen das Fliegen in der Frühschwangerschaft

Medizinisch gesehen gibt es nur ein paar wenige Gründe, die gegen den Antritt einer Flugreise sprechen. Zu diesen Hemmnissen gehören beispielweise Hochrisikoschwangerschaften, bei denen eine Placenta praevia diagnostiziert oder Schwangerschaften, bei denen die werdenden Mutter über massive Herz- und Kreislaufbeschwerden klagt. Darüber hinaus raten Frauenärzte von einem Flug ab, wenn eine akute Thrombosegefährdung für die Mutter besteht, eine ausgeprägte Flugangst nachgewiesen wurde oder aus sonstigem Grunde eine hohe Fehlgeburtswahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Trat in der medizinischen Vergangenheit der Schwangere einen Abgang oder eine Frühgeburt auf, wird von einem Flug abgeraten.

Strahlenbelastung, Sauerstoffgehalt und Unterdruck

Entscheiden Sie (und Ihr Frauenarzt) sich für einen Flug, können neben den erwähnten Umständen auch Gefahren auf Grund der kosmischen Strahlenbelastung beim Flug, dem geringen Sauerstoffgehalt in der Atemluft des Flugzeuges und dem Unterdruck in der Flugzeugkabine für das Ungeborene erwachsen.

Im Hinblick auf die kosmische Strahlenbelastung äußern Mediziner unter anderem Bedenken auf Grund der zu erwartenden Dosis für das Kind. Im Rahmen eine Flugreise bei normal verlaufener Frühschwangerschaft scheint aufgenommene Dosis nach herrschender Meinung aber im vertretbaren Rahmen zu liegen. So kommen Studien unter anderem zu dem Schluss, dass die Belastung durch kosmische Strahlen zwar wesentlich höher ist, als die ständige natürliche Strahlendosis auf der Erde, bisweilen aber noch keine Studien negative Auswirkung auf den Embryo nachweisen konnte. Allgemein richtet sich die Höhe der Strahlenbelastung nach der Flughöhe und Flugdauer, weswegen Schwangere kürzere Flugreisen bevorzugen sollten.

Bezüglich des Sauerstoffmangels und Unterdrucks in der Flugzeugkabine belastet ein Fug in normaler Flughöhe von 11.000 Metern den Körper der Schwangeren wie ein Aufenthalt im Gebirge auf 2.500 Metern. Der Körper schützt sich vor der geringeren Sauerstoffversorgung durch einen Anstieg der Herzfrequenz und gleich den entstehenden Unterdruck entsprechend aus. Analog der kosmischen Strahlenbelastung gilt auch für den Sauerstoffmangel sowie den Unterdruck: Vermeiden Sie längere Flüge, da diese eine ehebliche Belastung für die Mutter und den Fötus darstellen.

Ist für Flugreisen in der Frühschwangerschaft ein Attest notwendig?

Offiziell verlangen die meisten Fluglinien nur ein Attest von der werdenden Mutter, wenn der errechnete Geburtstermin weniger als acht Wochen in der Zukunft liegt. Mit diesem Attest bezeugt die Schwangere der Airline, dass sie ohne Einschränkungen und ärztlich begründet fliegen darf. Sollte die Schwangere keinen Attest vorweisen können, ist die Airline berechtigt, die Mitnahme zu verweigern. Da Frauen in der Frühschwangerschaft von dieser Situation jedoch ausgeschlossen sind, sollte keine Airline Bedenken wegen einen Mitnahme anmelden können.

 

In eigener Sache: Wollen Sie wissen, wie sich Ihr Körper in der Schwangerschaft verändert, welche Risiken die Schwangerschaft birgt, welche gesetzlichen Regelungen bei Krankheit, Kündigung und im Mutterschutz gelten oder welche bürokratischen Hürden es zu meistern gilt? Antworten auf diese Fragen und noch viel viel mehr finden Sie in unserem ebook "Schwangerschaftswissen kompakt". Informieren Sie sich hier!!! 

 

Unsere neuen Artikel können Sie wöchentlich auch als Newsletter erhalten. Melden Sie sich einfach links im Menü für unseren kostenlosen Newsletter an (bitte Name klein schreiben).

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.