Künstliche Befruchtung (ICSI)

 

Was ist unter der ICSI zu verstehen?


Bei der ICSI-Behandlung handelt es sich um ein Verfahren der künstlichen Befruchtung, dass ähnlich der In Vitro Fertilisation anzusehen ist. Im Grunde genommen ist der Grobablauf bei beiden Verfahren gleich. 


Zunächst wird die Frau einer hormonellen Stimulation der Eierstöcke mit dem Ziel der Bildung mehrerer Eizellen unterzogen. Nach Entnahme der Eizellen werden diese mit den Samenzellen des Mannes zusammengebracht. Im Unterschied zur IVF werden diese jedoch nicht in einem Gefäß befruchtet und beobachtet, sondern einem zusätzlich im Labor zu tätigenden Schritt unterzogen. Während dieses Schrittes wird die Samenzelle des Mannes unter dem Mikroskop direkt mit der Eizelle der Frau vereinigt. Die Samenzelle muss so nicht aus eigener Kraft in die Eizelle eindringen, was dazu führt, dass selbst bei Männern, die kaum lebensfähige Samenzellen in der Samenprobe aufweisen die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung steigt. Diese Behandlungsmethode ist sogar dann erfolgversprechend, wenn eine Samenprobe des Mannes nur noch durch die Gewinnung weniger Samenzellen aus dem Hoden durch operativen Eingriff möglich ist. Derzeit wird im Mittel mit einer Erfolgschance von bis zu 25% (abhängig von der Anzahl der rückversetzten Eizellen und max. 3) gerechnet.


Wann wird die ICSI als Behandlungsmethode eingesetzt?


Für den Einsetz der ICSI als Behandlungsmethode der künstlichen Befruchtung werden unterschiedliche Szenarien der Einschränkung der Fruchtbarkeit beim Mann bzw. der Frau vorausgesetzt. Zu diesen zählt unter anderem eine hochgradige Einschränkung der männlichen Fruchtbarkeit, fehlende Spermien im Ejakulat, verschlossenen Eileiter oder eine ausbleibenden Befruchtung im Rahmen der Insemination trotz bescheinigter guter Qualität der Spermien des Mannes bzw. der Eizelle der Frau. Für die Fälle von fehlenden Spermien oder verschlossenen Samenleitern erfolgt vor der Durchführung der ICSI eine Entnahme der Spermien direkt aus dem Hoden. Dieser Vorgang wird als TESE (testicular sperm extraction) bezeichnet.


Welche Risiken können entstehen?

 

Mögliche Risiken, die bei einer ICSI auftreten können, beziehen sich in erster Linie auf Verletzungen, die mit der Entnahme und Wiedereinsetzung der Eizellen in Verbindung stehen. Hierbei treten vereinzelt Verletzungen von Gefäßen auf, der Darm und Nerven sind ebenso potentiell gefährdet. Da jede ICSI jedoch durch eine Ultraschallkontrolle begleitet wird, sind Komplikationen eher selten und werden darüber hinaus frühzeitig erkannt.


Durch die Rückversetzung von bis zu 3 Embryonen steigt naturgemäß das Risiko einer Mehrlings- schwangerschaft. Besonders häufig sind solche Fälle bei jungen Frauen anzutreffen, sodass in der Regel bis zu einem Alter von 35 Jahren eine Rückversetzung von maximal 2 Embryonen angeraten wird. Nicht zuletzt ist das Risiko einer Eileiterschwangerschaft im Vergleich zur natürlichen Schwangerschaft deutlich erhöht. Dieses liegt bei etwa 5 Prozent.


Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?


Wie auch bei der IVF übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auf Antragstellung bis zu 50 Prozent der Medikamenten- und Arztkosten. Die Übernahme der Kosten erfolgt bis zu maximal 3 Behandlungen. Der geschätzte Eigenanteil für ein ICSI liegt bei einer 50 prozentigen Beteiligung im Mittel bei 1800 € für Behandlungskosten und Medikamente. Da jedoch die verabreichenden Medikamente variieren können und die Kosten für die Behandlung von Arzt zu Arzt unterschiedlich sind, können die Kosten nach oben deutlich zulegen. Bei einer Behandlung ohne Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse werden im Mittel 3600€ veranschlagt.


Damit eine Gegenfinanzierung durch die Krankenkasse gestattet wird, müssen jedoch verschiedene Grundbedingungen erfüllt sein. Zunächst muss durch den Arzt bescheinigt werden, dass eine hinreichende Aussicht auf Erfolg der geplanten Maßnahme besteht. Des Weiteren müssen Sie verheiratet sein; die Frau darf das 40. Lebensjahr nicht vollendet haben (gilt nur für die Kostenübernahme der Krankenkasse), der Mann darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gilt nur für die Kostenübernahme der Krankenkasse) und beide müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Darüber hinaus dürfen Ei- und Samenzellen nur vom behandelten Paar verwendet werden, es muss ein negativer HIV Status beider Partner vorliegen sowie eine Rötelimmunität bei der Frau gegeben sein. Nicht zuletzt muss eine Beratung über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der IVF durch einen Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt erfolgen. Bitte beachten Sie auch, dass das Einfrieren von Embryonen keine Kassenleistung ist.

 

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