Rhesusprophylaxe

 

Rhesusprophylaxe

Während der Frühschwangerschaft erhält die werdende Mutter einer Reihe an Untersuchungen, die zur Vorsorge und zur Erkennung möglicher Gefahrenlagen dienen. Zu diesen Untersuchungen gehört auch ein Test hinsichtlich einer möglichen Blutgruppenunverträglichkeit des Kindes (Rhesus-Inkompatibilität, Rhesusunverträglichkeit, Rh-Inkompatibilität).

 

Liegt eine solche Unverträglichkeit gegen das Rhesusfaktor-Antigen „D“ zwischen einer rhesusnegativen (Rh−) Mutter und einem rhesuspositiven (Rh+) Kind vor, kann es zu einer Auflösung der roten Blutkörperchen des Kindes kommen. Im schlimmsten Fall tritt eine komplexe Gesundheitsstörung des Fetus (morbus haemolyticus neonatorum) mit einer Flüssigkeitsansammlung über weite Teile des Körpers (hydrops fetalis) ein.
 

Aus diesem Grund erhalten alle rhesusnegativen Mütter in der 28. Schwangerschaftswoche, spätestens aber 72 Stunden nach der Geburt, eine Rhesusprophylaxe mittels Gabe von Anti-D-Immoglobin. Die Prophylaxe verhindert die Bildung von Antikörpern während der Geburt (durch Vermischung des mütterlichen und kindlichen Blutes) und verhindert gleichzeitig eine Rhesus-Inkompatibilität bei späteren Schwangerschaften.

 

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